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Stadt Quickborn
Rodung einer privaten Waldfläche ohne Genehmigung
Quickborn (em) In den Tagen zwischen Weihnachten und Neujahr wurde am Birkenweg, direkt angrenzend an den Ortsausgang hinter der Wohnbebauung Birkenweg/Berliner Straße/Friedlandstraße, eine etwa 1,8 ha große Waldfläche gerodet. Es handelt sich dabei um eine private Fläche.
Für die Waldrodung gab es nach Auskunft der dafür zuständigen Forstbehörde keine Genehmigung. Eine Abstimmung des Eigentümers mit der Stadtverwaltung gab es nicht, sie wurde von der Rodung auch nicht in Kenntnis gesetzt. Nachdem die Verwaltung am 30.12.2020 durch Anrufe aus der Nachbarschaft von den Rodungsaktivitäten erfahren hat, ist sie umgehend tätig geworden. Man hat sich vor Ort ein Bild gemacht und die zuständige Forstbehörde informiert.
Die Fläche ist im Flächennutzungsplan der Stadt Quickborn als Waldfläche abgesichert. Eine Bebauung ist nicht geplant.
Der Schutz und die Weiterentwicklung der Waldflächen im Stadtgebiet ist ein wichtiges umwelt- und landschaftsplanerisch
07.01.2021
Stadt Quickborn
Mängel bei 380-kV Freileitung – Stadt bereitet Klage vor!
Quickborn (em) Eine hohe Belastung mit elektromagnetischer Strahlung eines ganzen Ortsteils ist absolut inakzeptabel. Die Überspannung von Wohngrundstücken mit einer Höchstspannungsleitung kann bei allem Ausbauerfordernis durch die Stadt und die Anwohner nicht akzeptiert werden.
Es fehlt an einer gesetzlichen Grundlage für die Trassenplanung, welche die Interessen der Betroffenen berücksichtigt. Wenn der Rückzug der politisch Verantwortlichen auf Bundesverwaltungsgerichtsentscheidungen stattfindet, ist es nur legitim, wenn die Betroffenen die festgestellten Mängel vor Gericht bringen. In umfangreichen rechtlichen Vorprüfungen hat unser Jurist bereits vor Erlass des Planfeststellungsbeschlusses Punkte gefunden, die als rechtlicher Hebel gegen das Planverfahren angesetzt werden können. Im Detail können wir erst nach Auswertung der umfangreichen Planunterlagen und aus prozesstaktischen Gründen erst in den Anträgen vor Gericht dazu Stellung nehmen. Es ist schon mehr al
03.05.2013
