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Neumünster

Hier können Sie Ihren Weihnachtsbaum entsorgen

Neumünster. Das Technische Betriebszentrum (TBZ) der Stadt Neumünster bietet auch 2025 wieder den Service, ausgediente Tannenbäume an ausgewiesenen Sammelplätzen abzulegen. Insgesamt stehen 131 Sammelplätze zur Verfügung, um die Wege möglichst kurz zu halten. Die Abholung der Weihnachtsbäume erfolgt ab 6. Januar 2026.  Bitte legen Sie die Bäume - ohne Lametta, Weihnachtsschmuck und Fuß - auf den ausgewiesenen Plätzen ab. Nach dem 1. Februar 2026 werden die Weihnachtsbäume nicht mehr abgeholt, sondern können kostenpflichtig bei den Sammelplätzen der Stadt Neumünster und beim Abfallwirtschaftszentrum Wittorferfeld abgegeben werden. Die Gebühr für Bioabfälle je PKW-Kofferraum bis zu 300 Liter beträgt 5,50 Euro. Sammelplätze für ausgediente Weihnachtsbäume: Einfeld: Einfelder Straße / Marktplatz Ernst-Reuter-Platz Kieler Straße / Ecke Industriestraße Kreuzkamp - Sammelplatz - Parkplatz Bahnhof Einfeld Roschdohler Weg (Park
26.12.2025
Neumünster

Stadt Neumünster lädt zum Neujahrsempfang ein

Neumünster. Stadtpräsidentin Anna-Katharina Schättiger und Oberbürgermeister Tobias Bergmann laden am Freitag, 09. Januar 2026, von 18:00 bis 20:00 Uhr herzlich zum Neujahrsempfang der Stadt Neumünster in das Museum Tuch + Technik ein. Alle Bürgerinnen und Bürger sind willkommen, gemeinsam mit den Stadtoberhäuptern auf das neue Jahr anzustoßen. Der Neujahrsempfang findet im Jahr 2026 bereits zum 22. Mal statt. „Der Neujahrsempfang bietet uns die Möglichkeit, gemeinsam auf das vergangene Jahr zurückzublicken und zugleich den Blick nach vorn zu richten. Vor uns liegen zahlreiche Chancen, die wir nur im Miteinander ergreifen können. Ich lade die Bürgerinnen und Bürger außerdem herzlich ein, sich im Goldenen Buch der Stadt Neumünster zu verewigen“, erklärt Oberbürgermeister Tobias Bergmann. Die Neujahrsansprache wird Stadtpräsidentin Anna-Katharina Schättiger halten. Darüber hinaus werden im Rahmen der Veranstaltung die Landessieger der Handwerksjugend
23.12.2025
Neumünster

Online-Vortrag: Heizkostenrechnung prüfen

Neumünster. Hohe Nachzahlungen, unverständliche Abrechnungen, gestiegene Preise – rund um die Heizkosten gibt es viele Fragen. Der kostenfreie Online-Vortrag am Mittwoch, 7. Januar 2026, ab 10:00 Uhr bietet eine fundierte Orientierung. Beate Oedekoven von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein erklärt, wie Heizkosten erfasst werden, welche Fehlerquellen häufig sind und welche Rolle staatliche Entlastungen wie der Dezemberabschlag oder die Gaspreisbremse in der Abrechnung spielen.  Darüber hinaus gibt sie praktische Tipps zum Energiesparen und erläutert Unterstützungsangebote bei Zahlungsproblemen. Eine Anmeldung bei der vhs Neumünster ist bis Montag, 5. Januar 2026 unter Angabe einer E-Mail-Adresse erforderlich (E-Mail: vhs@neumuenster.de, Website: www.vhs-neumuenster.de, Kursnummer: CA10401VW). Der Zugangslink wird zugesandt. Eine Registrierung spätestens zwei Werktage vor der Veranstaltung ist no
23.12.2025
Neumünster

Feuerwehr Neumünster warnt vor Gefahren durch Silvesterfeuerwerk

Neumünster. Die Feuerwehr der Stadt Neumünster weist auch in diesem Jahr darauf hin, dass es rund um den Jahreswechsel immer wieder zu Unfällen und Bränden durch unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern kommt. Feuerwerksfreunde sollten bedenken: Feuerwerk ist kein Spielzeug – es ist Feuer und Sprengstoff. Besonders problematisch ist, dass Feuerwerkskörper teilweise unerlaubt in die Hände von Kindern und Jugendlichen gelangen. Der Verkauf von Pyrotechnik der Kategorie F2 (z. B. Raketen und Böller) an Personen unter 18 Jahren ist gesetzlich verboten. Auch das Abbrennen durch Jugendliche ist nur unter Aufsicht erlaubt. Die freie Verfügbarkeit vieler Artikel darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass von Feuerwerkskörpern erhebliche Gefahren ausgehen. Insbesondere bei sogenannten stationären Feuerwerkskörpern, die mit sehr heißen Flammen abbrennen, besteht ein hohes Brandrisiko – vor allem in der Nähe von Gebäuden und brennbaren Materialien. Das Abbrennen
23.12.2025
Neumünster

Stadt Neumünster bietet neuen Online-Service für Bauwillige

Neumünster. Die Stadt Neumünster erweitert ihr digitales Serviceangebot. Ab sofort können Bauanträge über das landesweite Online-Portal für Baugenehmigungsverfahren vollständig digital eingereicht werden.  Davon profitieren Privatpersonen, die Anträge für Eigenheime, Anbauten, Carports oder Gartenhäuser bequem online übermitteln können. Auch für Architekturbüros und Unternehmen vereinfacht das papierlose Verfahren die Antragstellung deutlich. Die gesamte Kommunikation sowie der Datenaustausch erfolgen verschlüsselt und rechtskonform. Künftig wird auch die Baugenehmigung selbst in digitaler Form ausgestellt. Für die Nutzung des Portals ist eine BundID (zentrales Nutzerkonto für die Identifizierung gegenüber der öffentlichen Verwaltung) oder ein ELSTER-Unternehmenskonto erforderlich.  Zum Start stehen vier zentrale Verfahren bereit: das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren ($ 63 LBO Schleswig-Holstein), das reguläre beziehungsweise vollständige B
19.12.2025
Neumünster

Sicherheitstipps der Feuerwehr Neumünster für die Advents- und Weihnachtszeit

Neumünster. Damit die Advents- und Weihnachtszeit ein Fest der Freude bleibt und Personen- sowie Sachschäden vermieden werden, gibt die Feuerwehr der Stadt Neumünster wichtige Hinweise zum sicheren Umgang mit Adventsgestecken und Weihnachtsbäumen: Verstellen Sie keine Fluchtwege wie Fenster, Türen, Flure oder Treppen. Lassen Sie Tannengestecke und Adventskränze nicht zu lange in der Wohnung: Trockene Zweige brennen wie Zunder. Ersetzen Sie trockene Zweige rechtzeitig durch frisches Tannengrün und stellen Sie den Weihnachtsbaum möglichst erst am 24. Dezember in das warme Zimmer. Verwenden Sie keine brennbaren Unterlagen. Achten Sie auf ausreichenden Abstand zu leicht brennbaren Materialien, wie Vorhängen oder Gardinen. Prüfen Sie das Temperaturumfeld vorsichtig mit der Hand. Nutzen Sie Sicherheitskerzen: Der vor dem Kerzenboden endende Docht lässt die Flamme rechtzeitig erlöschen. Lassen Sie brennende Kerzen niemals unbeaufsichtigt, insbesondere n
18.12.2025