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Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft des Kreises Segeberg

Segeberger Wirtschaftstag 2025 - Im Zentrum neuer Wege

30.09.2025

Artikel

Bad Segeberg

Einführung der elektronischen Bildungskarte

Bad Segeberg (em) Der Kreis Segeberg führt zum 1. Juli eine elektronische Bildungskarte ein. Als sechste Kommune in Schleswig-Holstein setzt der Kreis damit auf ein modernes Verfahren für die Abrechnung der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Anspruchsberechtigt für die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sind Kinder und Jugendliche deren Eltern eine der folgenden Leistungen beziehen: • Grundsicherung für Erwerbsfähige nach dem Zweiten Buch Sozialgesetz-buch (SGB II) Hartz IV- • Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz • Kinderzuschlag • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Folgende Bereiche werden gefördert/bezuschusst: • Die Teilhabe der Kinder am sozialen und kulturellen Leben, z. B. im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich 10 Euro ge-fördert. • Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird mit 100
25.06.2013