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Norderstedt

Ein "gARTENreich" für Norderstedt: Kostenlose Veranstaltung über Blütenpflanzen und Insekten am 14. April

Norderstedt. Ein naturnah gestalteter Garten ist weit mehr als ein schöner Anblick: Er bietet wichtigen Lebensraum für Insekten, Vögel und heimische Pflanzenarten. Zudem stärkt er ökologische Kreisläufe und macht das Areal widerstandsfähiger gegenüber Trockenheit und Schädlingen.  Die Stabsstelle Nachhaltiges Norderstedt sowie der Fachbereich Natur und Landschaft der Stadt Norderstedt bieten zusammen mit der Volkshochschule Norderstedt und weiteren Akteurinnen und Akteuren eine kostenlose Veranstaltungsreihe an. Am Dienstag, 14. April, findet von 18.30 bis 19.30 Uhr die erste Veranstaltung "Blütenpflanzen und Insekten im Garten – eine vielfältige Beziehung" in den Räumen der Volkshochschule im Norderstedter Rathaus (Rathausallee 50) statt. Während der Veranstaltung erhalten Gartenbesitzerinnen und Gartenbesitzer Inspiration, um das heimische Grün zu einem echten "gARTENreich" zu machen. Schon ein kleiner Garten kann – richtig angelegt – große Wirkung
09.04.2026
Henstedt-Ulzburg

Gemeinsam Rücksicht nehmen und die Natur schützen: Gemeindeverwaltung erinnert an die Leinenpflicht

Henstedt-Ulzburg. Die ersten Sonnenstrahlen locken Mensch und Tier ins Freie. Besonders die weitläufigen Naturschutzgebiete Henstedter Moor und Oberalsterniederung sowie die Wälder rund um Henstedt-Ulzburg sind beliebte Ziele für Spaziergänge mit dem Vierbeiner. Doch um die empfindliche Flora und Fauna der Gemeinde zu schützen, erinnert die Verwaltung an die geltende Leinenpflicht. Schutzraum für Wildtiere und Bodenbrüter „In Naturschutzgebieten und Wäldern gilt: Die Wege dürfen nicht verlassen werden und Hunde müssen an der Leine bleiben. Was für den Hund wie ein harmloses Spiel aussieht, bedeutet für Wildtiere oft tödlichen Stress“, sagt Melanie Hamann, Sachgebietsleiterin „Ordnung“. „Besonders in der Brut- und Setzzeit, die im Frühjahr beginnt, sind Jungtiere wie Rehkitze oder am Boden brütende Vögel schutzlos, wenn Hunde stöbern. Freilaufende Hunde können Wildtiere aufscheuchen, Brutplätze zerstören oder Jungtiere gefährden. Auch gut erz
04.04.2026
Neumünster

Hinweise zum Abbrennen von Osterfeuern

Neumünster. Abfallentsorgungs- und Naturschutzbehörde der Stadt Neumünster informieren über das Abbrennen von Osterfeuern: Osterfeuer sind Brauchtumsfeuer und fallen daher nicht unter die Pflanzenabfallverordnung. Allerdings dürfen Osterfeuer nicht dazu genutzt werden, Pflanzenabfälle aller Art oder andere Abfälle zu verbrennen.  Verboten sind beispielsweise lackiertes und imprägniertes Holz, Pappen, Kartonagen und Kunststoffe. Vielmehr dürfen nur trockenes Feuerholz sowie trockene Zweige und Äste zum Einsatz kommen, damit die Rauchbelastung minimiert wird. Achtung: Osterfeuer-Haufen sind Verstecke für viele Tiere Osterfeuer-Haufen sind ein ideales Versteck für Kleintiere wie Käfer, Kröten, Wildbienen, Igel, Wiesel, Vögel und viele andere Artengruppen. Gerade bei frühzeitig aufgeschichteten Osterfeuer-Haufen können sich bereits Vögel zum Nisten eingefunden haben. Damit die Tiere nicht qualvoll verbrennen, muss das Brennmaterial am Tag vor dem Abb
01.04.2026
Neumünster

Apell an Hundebesitzer - Rücksichtnahme im Dosenmoor

Neumünster. Die untere Naturschutzbehörde weist Besucherinnen und Besucher des Dosenmoors darauf hin, dass im gesamten Naturschutzgebiet Dosenmoor eine Leinenpflicht für Hunde gilt. Diese Maßnahme dient dem Schutz der empfindlichen Tier- und Pflanzenwelt sowie der Sicherheit der Tiere selbst. Bei Verstoß gegen die Leinenpflicht wird ein Bußgeld verhängt. Das Dosenmoor ist ein besonders sensibler Lebensraum und bietet vielen verschiedenen Tieren, wie Damwild, Kranichen, Sumpfohreulen, Kreuzottern, Moorfröschen sowie zahlreiche Singvögeln Zuflucht. Freilaufende und an der Schleppleine geführte Hunde können schon bei vermeintlich großen Entfernungen Wildtiere aufscheuchen, wodurch sie wertvolle Energie verlieren und ihre geschützten Rückzugsräume verlassen. Gerade während der Brutzeit ab dem 1. März benötigen Vögel ausreichend Ruhe, um ihre Nester zu schützen und ihren Nachwuchs aufzuziehen. Bei Störungen verlassen Vögel ihre Nester, wodurch Eier
19.03.2026
Bad Segeberg

Geflügelpest: Aufstallungspflicht bleibt vorerst bestehen

Kreis Segeberg. Das Veterinäramt des Kreises Segeberg weist darauf hin, dass die Aufstallungsverpflichtung von Geflügel vom 30. Oktober 2025 weiterhin Bestand hat. „Leider ist der Infektionsdruck noch immer sehr hoch. Es werden weiterhin eine Vielzahl toter Wildvögel beim Veterinäramt gemeldet.“  Die toten Tiere werden eingesammelt, stichprobenartig beprobt und unschädlich beseitigt. In den Kadavern wird noch laufend das Geflügelpestvirus (H5 N1) nachgewiesen. Das bedeutet, dass der Erreger in der Wildvogelpopulation noch weit verbreitet ist und daher noch immer ein hohes Risiko für den Eintrag in gehaltene Geflügelbestände besteht.  Das Veterinäramt hat die Geflügelpestlage im Kreis Segeberg ständig im Blick und führt regelmäßig unter Berücksichtigung des Wildvogelmonitorings und den Empfehlungen des FLI eine regionale Risikobeurteilung durch. Sobald es die Tierseuchenlage zulässt, wird das Aufstallungsgebot aufgehoben werden.  Im Kreisgebie
19.03.2026
Henstedt-Ulzburg

Flammen ohne Reue - Die wichtigsten Regeln für das Osterfeuer

Henstedt-Ulzburg. Es wird langsam Frühling: Die Tage werden länger, die Regale der Supermärkte sind gefüllt mit Osternaschereien und das Osterfestist nicht mehr weit. Damit rückt auch wieder eine liebgewonnene Tradition in den Fokus: Das Osterfeuer. Damit das Lodern der Flammen ein schönes Erlebnis für alle bleibt und weder Mensch noch Natur gefährdet werden, erinnert die Gemeinde Henstedt-Ulzburg an die wichtigsten Regeln für das Brauchtumsfeuer. Ein Osterfeuer dient der Geselligkeit, nicht der Entsorgung von Gartenabfällen. „Erlaubt ist ausschließlich trockenes, unbehandeltes Holz“, betont Mandy Herrde vom Ordnungsamt. „Frischer Grünschnitt, Laub oder gar behandeltes Holz haben im Feuer nichts zu suchen. Sie verursachen gefährlichen Qualm und schaden der Gesundheit.“ Wer Abfälle verbrennt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Sicherheit und Naturschutz gehen vor Damit kleine Tiere wie Igel oder Vögel, d
09.03.2026