Artikel
Norderstedt
Flugzeugabsturz über Norderstedt: Kreis-Mitarbeiter und Ehrenamtler proben den Ernstfall
21.07.2025
Henstedt-Ulzburg
"Wo stehen reetgedeckte Häuser im Gemeindegebiet?"
Henstedt-Ulzburg (em) Auch wenn das Jahr 2025 noch jung ist, die Ordnungsbehörde denkt bereits jetzt an den nächsten Jahreswechsel. Im gesamten Gemeindegebiet ist eine Vielzahl von Grundstücken mit Reetdachhäusern vorhanden. Diese werden aufgrund ihrer Dacheindeckung als besonders brandempfindlich beurteilt. In der Vergangenheit haben unter anderem Feuerwerksraketen wiederholt mit Reet eingedeckte bauliche Anlagen in Brand gesetzt.
„Glücklicherweise ist so etwas noch nicht in Henstedt-Ulzburg vorgekommen – dies gilt es, auch weiterhin zu vermeiden“, sagt Bürgermeisterin Ulrike Schmidt. Wie sie erklärt, trifft die Gemeinde alljährlich die Anordnung, dass das ohnehin vom 2. Januar bis 30. Dezember eines Jahres bestehende Abbrennverbot für pyrotechnische Gegenstände im Umkreis von 300 Metern um die betroffenen Gebäude im gesamten Gemeindegebiet auch auf den 31. Dezember und 1. Januar ausgedehnt wird. Auf diese Weise sollen Brandgefahren durch das Abbrennen und Abschießen von Feue
11.03.2025
Henstedt-Ulzburg
Für einen sicheren Jahreswechsel - Abbrennverbote beachten!
Henstedt-Ulzburg (em) Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg hofft, dass alle Bürger:innen einen guten Jahreswechsel verbringen. „Auch wenn wir natürlich allen eine schöne und gern auch ausgelassene Silvester-Feier wünschen, möchten wir noch einmal an die geltenden Regeln im Rahmen des Abbrennverbots von Feuerwerkskörpern erinnern“, sagt Bürgermeisterin Ulrike Schmidt. „Dabei geht es uns nicht darum, irgendjemandem den Spaß zu nehmen, sondern das dient einfach der Sicherheit für alle Henstedt-Ulzburger:innen.“
Das ganzjährig geltende Abbrennverbot für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 wird zwar für den 31. Dezember und den 1. Januar ausgesetzt. Im Umkreis von 300 Metern um reetgedeckte Häuser ist es jedoch auch an diesen beiden Tagen im gesamten Gemeindegebiet verboten, Feuerwerksraketen sowie Abschussbecher aus Gas- und Schreckschusswaffen zu zünden.
„Im gesamten Gemeindegebiet gibt es eine Vielzahl von Grundstücken mit Reetdachhäusern. Diese werden aufgrund ihrer Dacheind
22.12.2023
Norderstedt
Vorsicht beim Grillen in öffentlichen Grünanlagen
Norderstedt (em) . Angesichts der weiterhin hohen Temperaturen und der anhaltenden Trockenheit und der deshalb bestehenden Brandgefahr ruft die Stadt Norderstedt zu besonderer Vorsicht beim Grillen in öffentlichen Grünanlagen auf.
Wer im öffentlichen Bereich grillen möchte, sollte nur die dafür vorbereiteten Stellen (Grillplätze) nutzen. Feuer und Glut müssen jederzeit beaufsichtigt werden; Löschmittel sollten griffbereit sein. Nach dem Grillen müssen das Feuer und auch die möglicherweise noch glimmende Grillkohle vollständig abgelöscht werden.
Auf dem Gelände des Norderstedter Stadtparks gilt seit dem 13. Juni ein generelles Grill- und Rauchverbot.
Wer in öffentlichen Grünanlagen raucht, muss die Kippen vollständig ausdrücken und in den Aschebehältern an den Mülleimern entsorgen. Keinesfalls dürfen noch glimmende Kippen leichtfertig im Freien weggeschnippt werden.
14.06.2023
Norderstedt
Brandgefahr Grill- und Feuerverbot im Stadtpark!
Norderstedt (em) Die anhaltende Trockenheit und ungewöhnliche Wärme der vergangenen Tage und Wochen sorgt für sehr trockene Wälder, Wiesen und Grünflächen und somit besteht eine extrem erhöhte Gefahr für Brände in diesen Gebieten.
Die Stadtpark Norderstedt GmbH hat aufgrund der Wetterlage beschlossen, ab Dienstag, 13. Juni 2023 bis auf Weiteres, das Grillen, jegliche Art von offenem Feuer und das Rauchen auf dem Parkgelände zu verbieten. Entsprechend der aktuellen Warnlagen, darf im gesamten Parkbereich kein Feuer oder Grill entzündet werden und auch das Rauchen ist in den gefährdeten Gebieten untersagt.
Alle Parkbesucher:innen sind ebenso dazu aufgerufen das Zurücklassen von Glasflaschen und Glasscherben zu vermeiden, da es durch den Brandglaseffekt zu einer Brandentstehung kommen kann.
Das Feuer- und Grillverbot gilt bis auf Weiteres. Über die Aufhebung des Verbots wird die Stadtpark Norderstedt GmbH separat informieren.
12.06.2023