Bad Bramstedt (em) Die Aufstellung der Stadt Bad Bramstedt für das Gebiet „östlich der Hamburger Straße, südwestlich der Parkstraße und westlich des Wohngebäudes Ochsenweg 36“ liegt zur a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und für b) frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 i.V.m. §§ 13a/13 Baugesetzbuch (BauGB) vor.
a) Der Ausschuss für Planungs- und Umweltangelegenheiten der Stadt Bad Bramstedt hat in seiner Sitzung am 7. Februar die Aufstellung der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 für das Gebiet „östlich der Hamburger Straße, südwestlich der Parkstraße und westlich des Wohngebäudes Ochsenweg 36“ gefasst.
Städtebauliche Absicht und Zielsetzung dieses Bebauungsplanverfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen zur Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes/ Vollsortimenters sowie zur Erweiterung der Verkaufsflächen des vorhandenen Discount-Marktes. Damit wird das städtebauliche Ziel verfolgt, entsprechend der Standortanalyse „Hamburger Straße“ aus dem Jahre 2006 und damit aufbauend auf dem Einzelhandels-gutachten der Stadt Bad Bramstedt die Versorgungssituation im Südteil der Stadt zu optimieren.
Bei dieser städtebaulichen Planung handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB.
Der Geltungsbereich der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 ist in dem beigefügten Lageplan dargestellt.
b) Dem Ausschuss für Planungs- und Umweltangelegenheiten wurde in seiner Sitzung am 16. Mai ein planerischer Vorentwurf zur 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 präsentiert, den der Ausschuss zustimmend zur Kenntnis genommen hat. Der Ausschuss hat in seiner Sitzung am 16. Mai beschlossen, auf der Grundlage dieses planerischen Vorentwurfes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB und gleichfalls die frühzeitige Beteiligung der von den Planungen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Sinne des § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Gemäß § 13a Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB wird in diesem Planverfahren von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie von der Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB abgesehen.
Soweit dieser Bebauungsplan in Teilbereichen von den Darstellungen des Flächennut-zungsplanes abweicht, wird darauf hingewiesen, dass der rechtsgültige Flächennut-zungsplan bei nächster sich bietender Gelegenheit im Wege der Berichtigung angepasst wird.
Im Rahmen des jetzt anstehenden Verfahrensabschnittes nach § 3 Abs. 1 BauGB liegt der Vorentwurf der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Stadt Bad Bramstedt für das Gebiet „östlich der Hamburger Straße, südwestlich der Parkstraße und westlich des Wohngebäudes Ochsenweg 36“ in der Zeit vom 6. Juli 2011 bis zum 5. August 2011
in der Stadtverwaltung Bad Bramstedt, Bleeck 17-19, 24576 Bad Bramstedt, Bauamt, Zimmer 4.3 während der Zeiten montags, dienstags, donnerstags, freitags 8 bis 12 Uhr donnerstags zusätzlich 14 bis 18 Uhr ansonsten nach Vereinbarung zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geboten.
Während dieser Auslegungsfrist können von Jedermann Anregungen und Hinweise zu dem Planvorentwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.