Bad Bramstedt (em) In einem Schreiben an Bürgervorsteherin Annegret Mißfeldt drängt die FDP auf die Beantwortung von über zehn Fragen, die im März an die Bürgermeisterin Jeske, zur aktuellen Situation der Kita „Wirbelwind“ schriftlich gestellt wurden. Die FDP bedauert, dass diese Fragen nicht beantwortet wurden.

FDP-Fraktionsvorsitzende Kathrin Parlitz-Willhöft: „Wir sind doch erstaunt darüber, dass unsere Fragen nicht beantwortet werden. Unsere gestellten Fragen sollen Aufklärung über die Situation der Kita „Wirbelwind“ schaffen und sollen erreichen, dass die Bürgermeisterin die Möglichkeit erhält, viele Vermutungen und Behauptungen richtigzustellen. Damit könnte ein großer Beitrag zur Sachlichkeit in der Diskussion geleistet werden.“

In dem Schreiben von Kathrin Parlitz-Willhöft (FDP) an die Bürgervorsteherin Annegret Mißfeldt heißt es: „Um die aktuelle öffentliche Diskussion möglichst zügig zu beenden, bitten wir nun dringend, unsere Fragen durch die Bürgermeisterin schriftlich beantworten zu lassen. Wir können sicher eine Beantwortung nach dem Einreichen der Fragen innerhalb von drei Wochen, also bis zum Donnerstag, 18. April 2024, erwarten. 

Sollte wider Erwarten eine schriftliche Beantwortung unserer Fragen nicht erfolgen können, so bitten wir um Mitteilung der Gründe dafür. 

Vorsorglich beantragt die FDP-Fraktion, falls die Antworten nicht bis zum 18.04.24 an die Stadtverordneten verschickt wurden oder eine Erörterung der Antworten notwendig sein sollte, eine Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung noch in diesem Monat.“ 

Bereits der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass kommunale Vertreter verpflichtet sind, „naheliegende Fragen“ zu stellen oder „allgemein zugängliche Informationen“ zu beachten. Sonst können kommunale Vertreter persönlich haftbar gemacht werden. 

Die FDP will Klarheit. Das hat für die FDP mit dem angeblich schon stattfindenden Bürgermeisterwahlkampf nichts zu tun, da die FDP daran nicht beteiligt ist. Die FDP ist verantwortlich allein gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, um eventuellen Schaden von der Stadt abzuwenden. Es ist allerdings notwendig, darauf hinzuweisen, dass der Bundesgerichtshof entschieden hat, dass bei eventuellen Fehlentscheidungen der Stadt die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung persönlich zur finanziellen Haftung mit ihrem Privatvermögen herangezogen werden können oder sogar herangezogen werden müssen. Deshalb diente der FDP die Beratung durch einen Anwalt und dessen Schreiben an den Landrat des Kreises Segeberg, mit der namentlichen Nennung der Mandatsträger der FDP, besonders auch zum Schutz unserer eigenen Mandatsträger.