Bad Bramstedt (lm/jj) Kurzzeitpflege die vorübergehende Pflege und Betreuung in einer vollstationären Einrichtung wird in unterschiedlichen Wohnformen angeboten. Da kann die Wahl der passenden Einrichtung schwer fallen. Es gibt spezielle Kurzzeitpflegeeinrichtungen mit Hotelcharakter, die das Gefühl von Urlaub vermitteln. Viele Seniorenheime halten hierfür auch Zimmer bereit.

Grundsätzlich müssen diese aber durch einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen zur Kurzzeitpflege zugelassen sein. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Kurzzeitpflege aber auch in stationären Vorsorgeoder Rehabilitationseinrichtungen in Anspruch genommen werden, die keine Zulassung zur pflegerischen Versorgung nach dem SGB XI haben. Dafür muss allerdings der pflegende Angehörige in dieser Einrichtung, oder in der Nähe, eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme in Anspruch nehmen.

Auch pflegebedürftige Kinder und Jugendliche können Kurzzeitpflege in für sie geeigneten Einrichtungen, die auf ihre besonderen Ansprüche ausgerichtet sind, nutzen. Das können beispielsweise Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen oder ähnliche Versorgungsstätten sein. Auch hier ist ein Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen nicht zwingend notwendig. Die Altersgrenze liegt bei 25 Jahren.