Bad Bramstedt (em) In wenigen Tagen beginnen in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern die Osterferien und damit für viele eine Urlaubsreise ins benachbarte Ausland. Die Freude ist groß, die Koffer sind gepackt und an der Grenze merkt man plötzlich, dass der Ausweis abgelaufen ist oder zuhause vergessen wurde.
Damit alle Reisenden entspannt an ihr Ziel gelangen, gibt die Bundespolizei folgende Reisehinweise:
Bei Auslandsreisen, auch innerhalb der Europäischen Union, gilt die Verpflichtung, ein gültiges Grenzübertrittsdokument mitzuführen.
Auch Kinder benötigen bereits ab deren Geburt ein eigenes Reisedokument für Reisen ins Ausland.
Für bestimmte Staaten ist ein Reisepass oder gar ein Visum vorgeschrieben.
Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die Einreisevoraussetzungen Ihres jeweiligen Ziellandes.
In bestimmten Fällen kann Ihnen die Bundespolizei weiterhelfen und einen Reiseausweis als Passersatz ausstellen. Hierfür ist es jedoch Voraussetzung, dass das Zielland dieses Dokument anerkennt. Informieren Sie sich bitte über diesen kostenpflichtigen Service (8 Euro) bei Ihrer nächsten Bundespolizeidienststelle.
Weiter Einzelheiten können Sie der beigefügten Broschüre der Bundespolizei entnehmen.
Originaltext: Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt