Bad Bramstedt (lm/sw) Mit den Pflegestärkungsgesetzen sollen seit 2017 Pflegebedürftigen mehr Leistungen, pflegenden Angehörigen mehr Entlastung und Sicherheit und Pflegekräften mehr Zeit zustehen. Laut Gesetzgeber ist die Pflegeversicherung damit um rund 20 Prozent leistungsfähiger. Außerdem erhalten gerade Menschen mit Demenz erstmals einen gleichberechtigten Zugang zu allen Leistungen der Pflegeversicherung.
So wurde bespielsweise der Pflegebedürftigkeitsbegriff neu definiert. Damit werden neben körperlichen Beeinträchtigungen nun auch geistige und seelische bei der Begutachtung berücksichtigt. Im Mittelpunkt der Begutachtung stehen die Fähigkeiten des Einzelnen. Diese werden in sechs pflegerelevanten Lebensbereichen beurteilt.
Fünf Pflegegrade
Neu sind auch die fünf Pflegegrade anstelle der bislang üblichen drei Pflegestufen. Dadurch ist bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) eine differenziertere Einstufung möglich. Sie wird genauer und berücksichtigt umfassender die Beeinträchtigungen des Pflegebedürftigen. Neben der Erhöhung der finanziellen Zuschüsse für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige sollen Leistungen auch besser auf die jeweiligen Wünsche und Lebenssituationen abstimmbar sein. So können bestimmte Leistungen wie Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege besser miteinander kombiniert werden.
Gut zu wissen: Über die Pflegekasse steht Angehörigen das Recht auf Pflegeberatung sowie einen kostenlosen Pflegekurs zu. Voraussetzung ist allerdings das Einverständnis der pflegebedürftigen Person.