Bad Bramstedt (lm/ab) Notsituationen, zum Beispiel durch einen Unfall, treten immer unverhofft ein. Wenn dann nicht mehr die eigenen Wünsche geäußert werden können, setzt das Amtsgericht einen rechtlichen Betreuer ein. Das kann ein Familienmitglied aber auch eine fremde Person sein.
Mit einer Vorsorgevollmacht kann rechtzeitig für den Fall der Geschäfts- und/oder Einwilligungsunfähigkeit ein vertrauter Mensch bestimmt werden, der die eigenen Wünsche und Bedürfnisse kennt und danach Entscheidungen trifft und handelt. Die Vorsorgevollmacht kann sich auf Verträge, Bankangelegenheiten, den Einzug in ein Pflegeheim oder andere Bereiche beziehen. Auch persönliche Wünsche können formuliert werden. Um spätere Komplikationen zu vermeiden und sicher zu stellen, dass die eigenen Wünsche richtig umgesetzt werden, sollte die Vollmacht möglichst konkret gestaltet werden. Die Vorsorgevollmacht kann dem Beauftragten jederzeit wieder entzogen oder inhaltlich verändert und der jeweiligen Situation angepasst werden. Sie gilt nur, wenn keine selbständigen Entscheidungen mehr getroffen werden können.