Bad Bramstedt (lm/ls) Der Wunsch nach einem eigenständigen, selbstbestimmten Leben in der gewohnten Umgebung ist menschlich. Kein Wunder also, dass die Pflege zu Hause die häufigste Pflegeform in Deutschland ist. Zudem ist es auch die günstigste Pflegeform sowohl für die Betroffenen als auch für die Sozialgemeinschaft.
Unterstützung erhalten Angehörige wie auch Pflegebedürftige unter anderem durch sogenannte Pflegesachleistungen der Pflegekassen. Dazu zählt beispielsweise Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst oder Pflegegeld, wenn ein Angehöriger oder ein Nachbar die notwendige Unterstützung übernimmt. Auch eine Kombination aus beidem ist möglich. Die Höhe der Leistungen ist abhängig von der jeweiligen Pflegestufe. So können auch zusätzliche sogenannte niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote wie begleitete Ausflüge, Bastelkurse oder Gedächtnistrainings in Anspruch genommen werden. Alles gut und schön. Aber was tun, wenn die pflegende Person selbst ausfällt? Sollte die Versorgung des zu Pflegenden vorübergehend nicht in den eigenen vier Wänden möglich sein, da die Pflegeperson zum Beispiel selbst krank ist oder aber ihr Recht auf Urlaub in Anspruch nimmt, gibt es das Angebot der Kurzzeit- sowie der Verhinderungspflege.
Die Kurzzeitpflege findet vorübergehend in einer vollstationären Einrichtung statt. Die Verhinderungspflege ist dagegen eine häusliche Pflege. Eine Kombination beider Leistungen ist ebenfalls möglich. Wer kurzfristig die Pflege eines Angehörigen organisieren muss, kann künftig eine Lohnersatzleistung für eine bis zu zehntägige Auszeit vom Beruf erhalten, vergleichbar mit dem Kinderkrankengeld. Bleibt noch die Wohnraumanpassung, die oftmals notwendig ist, damit die pflegebedürftige Person trotz Handicap in der gewohnten Umgebung optimal leben kann. Notwendige Umbaumaßnahmen werden ebenfalls bezuschusst. Interessierte erhalten dazu genaue Auskünfte bei ihrer Kranken- und Pflegekasse. Zudem bieten auch zugelassene, ambulante Pflegedienste unverbindliche Beratungen und Hilfe bei der Antragsstellung an.
Foto: Seit dem 1. Januar wurden mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz die Leistungen für die Häusliche Pflege deutlich erhöht.