Bad Bramstedt (rj) Seit Januar ist das Pflegeneuausrichtungsgesetz (PNG) in Kraft getreten. So gut oder so umstritten wie es im Einzelnen auch sein mag mittlerweile ist es richtig kompliziert geworden. Eine Informationsveranstaltung will nun Aufklärungsarbeit leisten.
Die Zahl hilfe- und pflegebedürftiger Menschen steigt beständig, und damit auch die Anzahl derjenigen, die einen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung haben.
Für viele scheint klar: Ich benötige Hilfe aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Alter bei der Haushaltsführung und beim Rückenwaschen. Und dafür gibt es die Pflegeversicherung, die die notwendigen Hilfen finanziert. Andere denken: Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu bekommen, darf man gar nichts mehr können und muss praktisch bettlägerig sein. Was stimmt? Was ist richtig?
„Die Wahrheit liegt wie so oft irgendwo in der Mitte“, sagt Dagmar Boxhammer vom Pflegestützpunkt im Kreis Segeberg. Wo genau, möchte sie zusammen mit interessierten Gästen am Donnerstag, 10. Oktober, im Gemeindehaus der evangelischen Kirchengemeinde, Holsaatenallee 7, ausführlich beleuchten. „Insbesondere werden hier auch die veränderten Leistungen für Menschen mit einer dementiellen Erkrankung Erwähnung finden“, ergänzt sie. Als weitere Expertin hat Boxhammer für den Abend Wiebke Hinrichs von der Landwirtschaftlichen Pflegekasse Schleswig-Holstein eingeladen. Beginn: 17.30 Uhr.