Bad Bramstedt (em) Weitgehend unbemerkt von der Bad Bramstedter Öffentlichkeit laufen derzeit in Kiel die Planungsverfahren zur Erarbeitung neuer Raumordnungspläne des Landes.
In den Raumordnungsplänen werden auch Standorte für Windkraftanlagen (Vorrangsgebiete) bestimmt: www.bolapla-sh.de/verfahren/e9ec3189-a124-11e8-bc52-0050568a04d7/public/detail
Auf Bad Bramstedter Stadtgebiet werden demnach wohl keine Windkraftanlagen entstehen können. Hingegen haben Grundbesitzer in Wiemersdorf (Erweiterung), Bimöhlen, Weddelbrook und Lentföhrden Aussicht auf neue Standorte. Während die Standorte Wiemersdorf und Bimöhlen Bad Bramstedter Bürgerinnen und Bürger kaum mehr betreffen werden als bisher schon, kann das für die in Weddelbrook und Lentföhrden (südlich der geplanten Trasse für die A20) noch nicht wirklich bewertet werden.
Insofern wird es interessant sein, wie die Meinungsbildung dazu in Weddelbrook und Lentföhrden laufen wird, obwohl die Gemeinden selbst nach der letzten Rechtsprechung kaum noch Mitwirkungsmöglichkeiten haben. Wenn dortige Landwirte/Landbesitzer solche Anlagen bauen wollen, müssen nur die Regeln des Landes Schleswig-Holstein eingehalten werden. Wer sich informieren oder ggf. Einsprüche geltend machen will, kann dies bei der Landesplanungsbehörde machen: www.zufish.schleswig-holstein.de//detail?pstId=8969008