Bad Segeberg. Wer eine Vorladung erhält oder bereits Beschuldigter in einem Strafverfahren ist, stellt oft sehr schnell die gleiche Frage: *Was passiert eigentlich, wenn es keine Beweise gibt – sondern nur zwei widersprüchliche Aussagen?* Gerade im allgemeinen Strafrecht, etwa bei Körperverletzung, Bedrohung oder auch im Zusammenhang mit Vorwürfen im privaten Umfeld, kommt diese Konstellation häufiger vor, als man denkt. Für einen erfahrenen Strafverteidiger ist genau das ein zentraler Angriffspunkt.

 ⚖️ Was bedeutet „Aussage gegen Aussage“ überhaupt?

Von einer klassischen „Aussage-gegen-Aussage“-Situation spricht man, wenn im Strafverfahren im Kern nur zwei Personen beteiligt sind – etwa der Beschuldigte und der mutmaßlich Geschädigte – und keine weiteren belastbaren Beweismittel existieren. Das Gericht steht dann vor der schwierigen Aufgabe, zu entscheiden, welche Darstellung glaubhaft ist.

Viele Betroffene gehen davon aus, dass in solchen Fällen automatisch „im Zweifel für den Angeklagten“ gilt. Das ist zwar grundsätzlich richtig – der bekannte Grundsatz *in dubio pro reo* –, doch die Realität ist deutlich komplexer. Denn bevor ein Gericht überhaupt Zweifel annimmt, prüft es sehr genau, **welche Aussage überzeugender ist**.

 🧠 Die aktuelle Rechtsprechung des BGH (2026)

Der Bundesgerichtshof hat in einer aktuellen Entscheidung – **BGH, Urteil vom 16.12.2025 – 1 StR 209/25 (veröffentlicht 2026)** – erneut klargestellt, dass Gerichte bei „Aussage gegen Aussage“ besonders sorgfältig vorgehen müssen.

Der BGH betont darin, dass eine Verurteilung nur dann Bestand hat, wenn das Gericht eine **lückenlose und widerspruchsfreie Gesamtwürdigung** vornimmt. Das bedeutet: Es reicht nicht, einer Aussage einfach „mehr zu glauben“. Vielmehr müssen alle Umstände – und zwar auch solche, die für den Angeklagten sprechen – in die Bewertung einbezogen werden.

Und genau hier liegt häufig der entscheidende Ansatzpunkt für eine effektive Strafverteidigung.

 🔍 Wie Gerichte Aussagen bewerten – und wo Fehler passieren

In der Praxis wird die Glaubhaftigkeit einer Aussage anhand verschiedener Kriterien beurteilt. Dazu gehören etwa Detailreichtum, Widerspruchsfreiheit oder auch die Frage, ob eine Person ein mögliches Motiv für eine Falschbelastung hat.

Was viele nicht wissen: Gerichte dürfen sich nicht einfach auf ihr „Bauchgefühl“ verlassen – sie müssen ihre Entscheidung nachvollziehbar begründen. Wenn dabei wichtige Aspekte übersehen oder nicht ausreichend gewürdigt werden, kann das Urteil angreifbar sein.

Gerade in emotional aufgeladenen Situationen – etwa nach Streitigkeiten, Trennungen oder Konflikten im persönlichen Umfeld – kommt es immer wieder vor, dass Aussagen unbewusst verzerrt oder sogar bewusst falsch dargestellt werden. Das bedeutet nicht automatisch, dass gelogen wird – aber es zeigt, wie vorsichtig Gerichte sein müssen.

⚠️ Warum „keine Beweise“ nicht automatisch Freispruch bedeutet

Ein häufiger Irrtum besteht darin anzunehmen, dass ohne objektive Beweise – also etwa ohne Zeugen, Videoaufnahmen oder Spuren – keine Verurteilung möglich ist. Tatsächlich kann auch eine einzelne Aussage ausreichen, wenn das Gericht von ihrer Glaubhaftigkeit überzeugt ist.

Gleichzeitig zeigt die aktuelle Rechtsprechung des BGH sehr deutlich: Diese Überzeugung muss auf einer **sauberen und vollständigen Beweiswürdigung** beruhen. Genau das wird in der Revision immer wieder überprüft – und nicht selten werden Urteile deshalb aufgehoben.

Für Betroffene bedeutet das: Auch wenn die Situation zunächst aussichtslos erscheint, bestehen oft reale Verteidigungsmöglichkeiten.

🛡️ Was ein Strafverteidiger konkret tun kann

Ein erfahrener Strafverteidiger wird in solchen Fällen gezielt ansetzen. Dabei geht es nicht darum, einfach „Gegenbehauptungen“ aufzustellen, sondern die Aussage der Gegenseite systematisch zu hinterfragen.

Das kann zum Beispiel bedeuten, dass Widersprüche herausgearbeitet werden, die auf den ersten Blick kaum auffallen – oder dass aufgezeigt wird, dass bestimmte Details erst nachträglich hinzugefügt wurden. Auch mögliche Belastungsmotive spielen eine Rolle, ebenso wie äußere Einflüsse auf die Aussage.

Gerade weil viele Gerichte hier sehr genau hinsehen müssen, bietet die „Aussage-gegen-Aussage“-Konstellation oft mehr Verteidigungsspielraum, als Betroffene zunächst vermuten.

**Hinweis:** Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Er wurde mit Unterstützung von KI erstellt und anschließend redaktionell überarbeitet.