Bad Segeberg (em) Die Aufgabe des Gutachterausschusses ist, die Entwicklungen auf dem Grundstücksmarkt transparent und nachvollziehbar darzulegen. Dazu gehört u. a. die Ableitung von Bodenrichtwerten (§ 193 Abs. 3 Baugesetzbuch BauGB). Dieses sind durchschnittliche Lagewerte für den Boden innerhalb eines Gemeindegebiets unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands (§ 196 Abs.1 BauGB). Sie sind Grundlagen und Entscheidungshilfen für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Bau- und Bodenmarkt. Grundstücksmarkt und Wertermittlung stehen daher im Blickpunkt bodenpolitischer Interessen.
Die Arbeitsgruppe Bodenrichtwerte des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Segeberg hat unter Vorsitz von Herrn Dipl.-Ing. Volker Rimka in seinen Sitzungen am 17. Juni 2013 und 21. Juni 2013 die Bodenrichtwerte für baureifes Land zum Stichtag 31. Dezember 2012 entsprechend den Regelungen des § 196 BauGB ermittelt. Bodenrichtwerte werden entsprechend den gesetzlichen Regelungen im Zwei-Jahres-Rhythmus für baureifes, ortsüblich erschlossenes, unbebautes Land bekannt gegeben. Sie werden je nach Grundstücksnutzung für den individuellen Wohnungsbau (Einfamilienhäuser, Doppelhäuser), für Reihenhausbebauung, Geschosswohnungsbau sowie Gewerbe- und Industriebauten unterteilt. Die Bodenrichtwerte werden aus tatsächlich erfolgten Grundstücksverkäufen im Kreis Segeberg abgeleitet. Dabei fließen die Erfahrung und Sachkunde der Mitglieder des Gutachterausschusses und der Geschäftsstelle in die Berechnung mit ein.
Die Notarinnen und Notare sind gemäß § 195 Abs. 1 BauGB zur Übersendung der Kaufverträge an die Geschäftsstelle des Gutachterausschuss verpflichtet. Die Bodenrichtwerte von Einfamilienhäusern beziehen sich für das gesamte Kreisgebiet einheitlich auf eine Grundstücksgröße von 600 m². Damit ist eine Vergleichbarkeit der Bodenrichtwerte innerhalb des Kreisgebietes ohne Umrechnungsfaktoren möglich. Auch lassen sich die Bodenrichtwerte im Kreis Segeberg mit denen in den Kreisen Herzogtum-Lauenburg, Pinneberg und Stormarn ohne Umrechnungsfaktoren vergleichen, weil auch dort die Bodenrichtwerte auf Grundstücke mit einer Größe von 600 m² abgeleitet sind. Grundsätzlich sind die Bodenpreise im Kreisgebiet stabil geblieben. In den Städten und deren angrenzenden Gemeinden sind die Bodenwerte gestiegen. Im östlichen sowie in nordwestlichen Kreisgebiet sind die Preise im ländlichen Bereich gefallen. Auffällig ist, dass in vielen Städten und Gemeinden im Bereich der Reihenhäuser und des Geschosswohnungsbaus über viele Jahre nahezu keine Verkäufe stattgefunden haben. Im Bewertungszeitraum 2011 bis 2012 wurden der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ca. 7.000 Kaufverträge zur Auswertung vorgelegt. Dieses ist eine Steigerung von 17 Prozent gegenüber dem vorherigen Auswertungszeitraum. Damit wird bestätigt, dass die Anlegerinnen und Anleger ihr Vermögen wegen des unsicheren Kapitalmarkts vermehrt in Immobilien investieren („Betongold“). Auszugsweise werden nachstehend einige Bodenrichtwerte für den individuellen Wohnungsbau, d. h. für Einfamilien- oder Doppelhausbebauung, bezogen auf eine Grundstücksgröße von 600 m², genannt.
Die komplette Bodenrichtwertübersicht kann bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Hause der Kreisverwaltung Segeberg, Hamburger Straße 30, 23795 Bad Segeberg, während der Dienstzeiten oder im Internet (www.kreis-segeberg.de) eingesehen werden. Unter den Telefonnummern 04551/951-526 und -582 werden telefonische Auskünfte erteilt. Schriftliche Bodenrichtwertauskünfte oder die Abgabe von Bodenrichtwertübersichten sind gebührenpflichtig.