Bad Segeberg (em) Das Gesundheitsministerium des Landes Schleswig-Holstein hat im Rahmen der Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus eine so genannte Positivliste erstellt. Aus ihr geht hervor, welche Verkaufsstellen noch geöffnet haben dürfen und welche Dienstleistungs-, Behandlungs- und Handwerkstätigkeiten noch erlaubt sind.
Demnach können Dienstleister, Handwerker und Werkstätten generell weiter ihrer Tätigkeit nachgehen, wenn sie die Hygienerichtlinien nach Vorgaben des Robert-Koch-Institutes einhalten. Das gilt auch für Gesundheits- und Heilberufe mit enger persönlicher Nähe zum Patienten, sofern sie medizinisch akut geboten sind. „Diese Liste klärt nun auch Zweifelsfälle, die in den vergangenen Tagen immer wieder Fragen aufgeworfen haben“, sagt Landrat Jan Peter Schröder. Die Aufnahme eines Berufes oder einer Tätigkeit in die Liste bedeute allerdings nicht, dass diese Betriebe auch zur „kritischen Infrastruktur“ gehören. Hier müsse man unterscheiden, so Schröder.
Diese Geschäfte dürfen geöffnet bleiben
Abhol- und Lieferdienste einschließlich solche des Online-Handels
Apotheken
Augenoptiker
Außer-Haus-Verkauf von Gaststätten nach telefonischer oder elektronischer Bestellung
Bei Autobahnraststätten und Autohöfen ist eine telefonische oder elektronische Vorbestellung nicht erforderlich, ein Außerhausverkauf unter Einhaltung der Abstandsregeln und mit Verweis auf die Hygienestandards bleibt zulässig
Autovermietung, Car-Sharing
Bäckereien
Banken und Sparkassen
Baumärkte
Baustoffhandel
Beherbergungsbetriebe, Ferienwohnungen, sofern sie nicht für touristische
Zwecke genutzt werden
Bestatter
Brennstoffhandel
Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger
Drogerien
Ersatzteilverkauf in Werkstätten, Autoteile- und Zubehörverkauf
Fahrradwerkstätten
Fahrschulen für LKW
Freie Berufe
Medizinische Fußpflege (stationär und mobil)
Gärtnereien
Gartenbaubedarf
Getränkemärkte
Großhandel
Hofläden
Hörgeräteakustiker
Kfz-Werkstätten
Kioske
Landhandel mit Dünger, Pflanzenschutz, Saatgut, landwirtschaftlichen
Maschinen, Ersatzteilen usw.
Landmaschinenreparatur, Landmaschinenersatzteile
Lebensmitteleinzelhandel
Metzgereien
Mischbetriebe des Handwerks, die daneben auch verkaufen
Personal Trainer, Ernährungsberater und ähnliche Dienstleister in Einzelberatung
Poststellen, Postagenturen und Paketstationen
Raiffeisenmärkte
Reisebüros, wenn kein direkter Kundenkontakt besteht
Sanitätshäuser
Schädlingsbekämpfer
Schornsteinfegerbetriebe
Schuh- und Schlüsselreparatur
Servicestellen von Telekommunikationsunternehmen
Spezialisierte Baustoffhändler für Farben, Bodenflächen usw.
Spezialisierter Lebensmitteleinzelhandel (z.B. Süßwaren, Tee, Kaffee, Wein,
Spirituosen)
Stördienste aller Art, insbesondere Schlüsseldienste
Tankstellen
Textilreinigung
Tierbedarf
Verkauf von Jägereibedarf
Verkehrsdienstleistungen aller Art einschließlich Taxi
Warenlieferung und Montage
Waschsalons
Wochenmärkte
Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf
Ein Gesundheitshandwerk üben aus
Augenoptikerinnen
Hörakustikerinnen
Orthopädieschuhmacherinnen
Orthopädietechnikerinnen
Zahntechniker*innen
Einen Gesundheitsberuf üben aus
Alle Berufe nach dem Heilberufekammergesetz
Altenpflegerin
Diätassistentin
Ergotherapeutin
Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin
Gesundheits- und Krankenpflegerin
Hebamme/Entbindungspfleger
Logopädin/Logopäde
Masseurin und medizinischer Bademeisterin
Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin/Medizinisch-technischer
Laboratoriumsassistent
Medizinisch-technische Radiologieassistentin/Medizinisch-technischer
Radiologieassistent
Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik/Medizinischtechnischer
Assistent für Funktionsdiagnostik
Orthoptistin
Pharmazeutisch-technische Assistentin/Pharmazeutisch-technischer Assistent
Physiotherapeutin
Physician Assistant
Podologin/Podologe
Notfallsanitäterin (früher: Rettungsassistentin/Rettungsassistent)
Heilpraktikerin (beschränkt auf Psychotherapie oder Physiotherapie)
