Bad Segeberg (em) Besteht Anspruch auf eine Hebamme? Welche finanzielle Unterstützung gibt es während und nach der Schwangerschaft? Und was ist bei einem Frauenarzttermin zu beachten? Vor solchen und unzähligen weiteren Fragen stehen die ehrenamtlichen Flüchtlingshelfer im Kreis, wenn sie schwangere Migrantinnen begleiten.
Um die Freiwilligen bei ihrer Arbeit zu unterstützen, hat die Fachstelle Kinderschutz des Kreisjugendamts in Zusammenarbeit mit den Trägern der Frühen Hilfen im Kreis vor kurzem den „Leitfaden für die ehrenamtliche Begleitung von schwangeren Migrantinnen“ herausgebracht. Aus dem eigentlich geplanten zweiseitigen kurzen Flyer ist letztlich eine 24 Seiten umfassende Broschüre geworden, die sowohl über Schwangerschaftsvorsorge, Klinikaufenthalt und Erstausstattung für das Baby als auch über Sozialamt, Kleiderkammern und Kindergeld informiert.
Als Vorlage durfte das Kreisjugendamt den Leitfaden der Stadt Flensburg nutzen. „Diesen haben wir dann auf den Kreis Segeberg angepasst und ergänzt“, sagt Dagmar Kristoffersen vom Kreisjugendamt. Die kürzlich erschienene Broschüre richtet sich ausschließlich an die rund 1.000 ehrenamtlichen Begleiter im Kreis. Aktuell ermittelt Kristoffersen zusammen mit ihrem siebenköpfigen Team, ob der Leitfaden auch in weiteren Sprachen und wenn ja, auf welchen, erscheinen soll. „Die Geflüchteten kennen unser Arztsystem nicht. Auch sie haben viele Fragen“, so Dagmar Kristoffersen. Der Leitfaden kann bei Henny David per E-Mail unter henny.david@kreis-segeberg.de bestellt werden.