Bad Segeberg. Wenn sich das Jahr dem Ende zuneigt, taucht alljährlich dieselbe Frage auf: Was ist beim Feuerwerkskauf eigentlich erlaubt – und wo beginnt die Strafbarkeit? Gerade rund um Silvester locken vermeintliche Schnäppchen oder besonders laute Böller aus dem Ausland viele Käufer an. Doch was viele unterschätzen: Der Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen ist in Deutschland streng geregelt. Wer hier gegen das Sprengstoffgesetz verstößt, riskiert schnell erheblichen Ärger – bis hin zu empfindlichen Strafen.
Ein Rechtsanwalt für Strafrecht wird jedes Jahr mit zahlreichen Fällen rund um illegale Feuerwerkskörper befasst. Daher lohnt es sich, die wichtigsten Punkte zu kennen, bevor man zum Jahreswechsel etwas kauft oder mitbringt, was später ein strafrechtliches Nachspiel haben kann.
Warum illegale Böller ein strafrechtliches Risiko darstellen
Feuerwerkskörper fallen unter das Sprengstoffgesetz (SprengG). Es legt genau fest, welche Produkte in Deutschland erworben, besessen und verwendet werden dürfen. Zuständig für die Zulassung ist die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM).
Legal sind für Privatpersonen grundsätzlich nur:
- Kategorie F1 (z. B. Tischfeuerwerk, Kinderfeuerwerk – ganzjährig erlaubt)
- Kategorie F2 (klassisches Silvesterfeuerwerk – nur wenige Tage im Jahr erhältlich)
Alles, was darüber hinausgeht oder überhaupt keine offizielle Zulassung besitzt, gilt als nicht verkehrsfähig und damit als illegal. Dazu gehören insbesondere die bekannten „Polenböller“ oder „Tschechenkracher“. Viele dieser Produkte enthalten eine unkontrollierte Menge Sprengstoff und unterliegen keinem Sicherheitsstandard.
Wichtig ist: Der Kauf im Ausland macht einen illegalen Böller nicht legal. Selbst wenn der Erwerb dort erlaubt sein sollte, bleibt der Besitz oder die Einfuhr nach Deutschland strafbar.
Welche Strafen drohen bei Verstößen?
Wer ohne Berechtigung mit illegalen oder nicht zugelassenen pyrotechnischen Gegenständen umgeht, begeht eine Straftat. Je nach Vorwurf kommen unterschiedliche Folgen in Betracht:
1. Unerlaubter Erwerb oder Besitz
Schon der reine Besitz illegaler Böller kann strafbar sein. Auch wer behauptet, die gesetzliche Regelung nicht gekannt zu haben, wird dadurch nicht entlastet. Im Sprengstoffrecht wird häufig bereits fahrlässiges Handeln bestraft.
Mögliche Folgen:
- Geldstrafe
- Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
2. Einfuhr aus dem Ausland
Die Einfuhr illegaler Feuerwerkskörper wird besonders streng bewertet. Auch wer die Böller im Ausland bestellt und sie sich zuschicken lässt, macht sich strafbar.
3. Abbrennen illegaler Böller
Wer die verbotenen Feuerwerkskörper zündet, riskiert weitere Delikte, z. B.:
- Sachbeschädigung
- (fahrlässige) Körperverletzung
- Gefährdung Dritter
- Brandstiftung
Insbesondere bei Verletzungen steigt das Strafmaß erheblich – dann sind Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren möglich.
Häufige Irrtümer – und warum sie nicht vor Strafe schützen
Viele Betroffene berufen sich im Strafverfahren auf Aussagen wie:
- „Ich wusste nicht, dass die Böller verboten sind.“
- „Ich habe sie nur für jemand anderen mitgebracht.“
- „Der Verkäufer sagte, die seien in Ordnung.“
Solche Argumente helfen in der Regel nicht weiter. Das Sprengstoffgesetz stellt hohe Anforderungen an den sicheren Umgang. Wer pyrotechnische Gegenstände erwirbt oder besitzt, trägt selbst die Verantwortung dafür, dass sie zugelassen sind.
Entscheidend ist: Schon der Versuch, illegale Böller nach Deutschland zu bringen, kann strafbar sein.
Wie erkennt man legale Feuerwerkskörper?
Um Probleme zu vermeiden, sollte man nur Produkte erwerben, die eindeutig zugelassen sind. Erkennbar ist dies u. a. an:
- BAM-Nummer (z. B. BAM-F2-XXXX)
- CE-Kennzeichnung mit vierstelliger Identifikationsnummer
- verständlichem deutschsprachigem Warnhinweis
Fehlt eines dieser Merkmale, sollte man vom Kauf dringend Abstand nehmen.
Wann sollte man einen Rechtsanwalt einschalten?
Wer Post von der Polizei erhält, an der Grenze kontrolliert wird oder gegen ihn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, sollte sofort anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Ein erfahrener Rechtsanwalt für Strafrecht kann:
- prüfen, ob der Tatvorwurf Bestand hat
- Akteneinsicht beantragen
- mögliche Verteidigungsstrategien erarbeiten
- Schadensbegrenzung erreichen (z. B. Einstellung des Verfahrens)
Frühzeitiger anwaltlicher Rat ist besonders wichtig, da viele Betroffene sich selbst belasten, wenn sie unbedacht Angaben machen.
Fazit
Die Versuchung mag groß sein, für Silvester „kräftigere“ Böller aus dem Ausland zu kaufen – doch das Risiko ist enorm. Das Sprengstoffgesetz sieht harte Strafen vor, und jedes Jahr gibt es schwere Verletzungen durch illegale Feuerwerkskörper. Wer auf der sicheren Seite sein möchte, kauft nur geprüfte Produkte und verzichtet auf fragwürdige Ware aus dem Ausland.
Und im Ernstfall gilt: Ein Strafverteidiger kann entscheidend dazu beitragen, die Folgen zu begrenzen.
Hinweis: Dieser Beitrag wurde unter Einsatz von KI-Unterstützung erstellt und anschließend redaktionell überarbeitet. Er dient lediglich der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für eine verbindliche Einschätzung oder konkrete Handlungsempfehlungen sollten Sie einen qualifizierten Rechtsanwalt für Arbeitsrecht konsultieren.
