Bad Segeberg (em) In der Sitzung des OVG-Ausschusses am Donnerstag, 20. März, wurde seitens der anwesenden Ausschussmitglieder und Kreistagsabgeordneten der Wunsch nach Einsichtnahme in die drei Gutachten zum Schlachtbetrieb in Bad Bramstedt geäußert.

Der Kreis Segeberg hatte zur weiteren Aufklärung und Prüfung der Frage einer Wiederaufnahme der Tätigkeiten drei unabhängige Sachverständige beauftragt. Nachdem bereits Fachleute keine gravierenden Mängel festgestellt hatten, prüften erneut Sachverständige den Betrieb und stießen auf widersprüchliche Ergebnisse: gravierende Hygienemängel und Hinweise auf Tierquälerei. Hartwieg und ihre Amtsveterinäre stehen nun in der Kritik, weil sie gegen die Mängel nicht vorgegangen sein sollen.

In der lokalen Tagespresse wurde wiedergegeben, dass die Herausgabe der Gutachten verweigert werde. Landrätin Jutta Hartwieg stellt nun klar, dass selbstverständlich doch alle Kreistagsabgeordneten auf Verlangen einen Rechtsanspruch auf Einsicht in die drei Gutachten im Rahmen ihres kommunalverfassungsrechtlichen Kontrollrechts haben. Die Kreistagsabgeordneten wurden bereits darüber informiert, dass sie die Unterlagen im Büro der Landrätin einsehen können.

Die drei Gutachten sind Bestandteil von laufenden Verwaltungs- und gerichtlichen Verfahren. Eine Herausgabe an die Öffentlichkeit wird daher zum jetzigen Zeitpunkt bei allem Verständnis für das gesteigerte Interesse mit Hinweis auf die Vorschriften der §§ 3, 9 Abs. 1 Nr. 4 Informationszugangsgesetz, § 4 Abs. 2 Nr. 1 Landespressegesetz nicht erfolgen, um die Durchführung dieser anhängigen Verfahren nicht zu gefährden.