Bad Segeberg (em) Eine nicht öffentliche Bewertung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags bescheinigt, dass Mandatsträger auf Kommunalebene einen Rechtsbruch begehen, wenn sie sich mit dem transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP befassen.
Die achtseitige „Empfehlung“, die nur für Abgeordneten des Bundestags bestimmt ist, sagt hinsichtlich der Befassungs- und Beschlusskompetenz von Kommunalvertretungen ganz klar, dass Stadt- und Gemeinderäte. „Weder Beschlüsse fassen, noch sich überhaupt in politischer Hinsicht mit den Abkommen befassen dürfen.
Allein schon die Diskussion über TTIP und das Erörtern möglicher Auswirkungen des Abkommens auf die jeweilige Gemeinde ist demnach unzulässig. „Ich bin sprachlos, wie hier mit gewählten Repräsentanten umgegangen wird.“, kommentiert der Fraktionsführer Toni Köppen den Vorgang.
„Hier wird versucht die demokratischen Grundregeln der Republik aus den Angeln zu heben. Wie kann man versuchen Mandatsträgern einen Maulkorb zu verpassen, obwohl das Freihandelsabkommen in jedem Bereich Wirkung zeigen wird. Besonders auf der Kommunalebene. Absolut verrückt und eine mehr als fragwürdige Interpretation wen was angeht. Das ist ein gutes Beispiel, weshalb man auch von der Berliner Republik spricht. So etwas brauchen wir nicht.“ Anbei der Infobrief des Wissenschaftlichen Dienstes der Bundestages. Damit kann sich jeder selbst ein Bild machen, was in Berlin für Auffassungen vertreten werden.