Kreis Segeberg. (ots) Am Wochenende haben Polizeistreifen wiederholt mehrere Verkehrsverstöße mit E-Scootern und mittlerweile auch mit nicht zulassungsfähigen Pedelecs festgestellt, teilweise durch Kinder und Jugendliche. Die Polizei bittet Eltern ausdrücklich sich gemeinsam mit ihrem Nachwuchs vor der Teilnahme am Straßenverkehr über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren und gibt Hilfestellung.

Bad Segeberg: Am Freitagnachmittag (30.10.2026) stoppten Polizisten "Am Landratspark" eine 20-jährige Deutsche auf einem E-Scooter, da das Versicherungskennzeichen abgelaufen war. Die Beamten leiteten ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ein.

Am Samstagabend (31.10.2026) provozierten vier junge E-Scooter-Fahrer eine Streifenwagenbesatzung am Kirchplatz, missachteten die Anhalteaufforderung und entzogen sich immer wieder der Kontrolle.

Schließlich gelang es den hinterherlaufenden Beamten einen der E-Scooter festzuhalten, wobei der junge Fahrer stürzte. Die Polizisten leiteten gegen den 14-jährigen Bad Segeberger ein Strafverfahren unter anderem wegen verbotenem Kraftfahrzeugrennens ein, stellten den Roller sicher und übergaben den Jugendlichen an seine Eltern. Die Ermittlungen zu den drei Flüchtigen dauern an.

Im Rahmen der diesbezüglichen Fahndung stoppte eine andere Streife in der Kirchstraße einen 15-jährigen Bad Segeberger auf einem E-Roller. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Roller als gestohlen gemeldet und mit einer unechten Versicherungsplakette versehen war. Auch hier fertigten die Einsatzkräfte eine Strafanzeige, stellten den E-Scooter sicher und übergaben den Jugendlichen an die Eltern.

Norderstedt: Am Freitagmorgen (30.10.2026) bemerkte eine Streifenwagenbesatzung ein E-Bike im Mühlenweg, dass laut Tacho des Einsatzfahrzeugs mit ungefähr 55 km/h unterwegs war.

Zudem trat der Fahrer des Zweirades nicht in die Pedale. Im Rahmen der anschließenden Kontrolle behauptete der 40-jährige Deutsche aus dem Umland, dass sein E-Bike lediglich 25 km/h fahren würde.

Aufgrund des Verdachts des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Fahrens ohne Fahrerlaubnis beschlagnahmten die Beamten das Zweirad und leiteten ein Strafverfahren ein. Ein derartiges Pedelec ist in Deutschland nicht legal.

Die Polizei fordert Eltern eindringlich auf, dem eigenen Nachwuchs nicht unbegleitet einen E-Scooter zur Verfügung zu stellen, sondern sich gemeinsam über die damit einhergehenden Regeln auseinanderzusetzen. Nicht nur dem minderjährigen Fahrzeugführer, auch dem Halter bzw. in der Regel den Eltern können Strafverfahren drohen.

Im Falle von Tuning und damit einhergehenden Verkehrsunfällen bzw. Personen- und Sachschäden können neben den strafrechtlichen Folgen auch hohe Regressforderungen seitens der Versicherungen entstehen. Zudem kann sich der Führerscheinerwerb durch vermeintliche Jugendsünden verzögern.

Beim Kauf von Elektrokleinstfahrzeugen und Pedelecs ist unbedingt auf das Vorhandensein einer Straßenzulassung zu achten. Insbesondere im Onlinehandel werden regelmäßig auch Fahrzeuge ohne Zulassung angeboten, die nicht für die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr zulässig sind und entsprechend nur außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums genutzt werden dürfen, z.B. auf Privatgelände - hierzu zählen auch sogenannte Kinder-Scooter! Erst im Kleingedruckten finden sich entsprechende Hinweise.

Das Versicherungsjahr beginnt jedes Jahr am 01. März. In der Regel verlängern sich die Kfz-Haftpflichtversicherungen nicht automatisch wie bei Pkw, so dass durch die Halter jedes Jahr eine neue Versicherungsplakette beschafft und angebracht werden muss. Dies wird regelmäßig vergessen und stellte bei einer anschließenden Nutzung einen Verstoß gegen § 6 Pflichtversicherungsgesetz dar (Straftat), sowohl durch den Fahrer als auch den Halter!

Die Landespolizei Schleswig-Holstein stellt zudem einen Flyer mit den wichtigsten Regeln und Hinweisen im Zusammenhang mit E-Scootern zur Verfügung:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/POLIZEI/Verkehrssicherheit/Verhaltenstipps/EScooter/flyer_E_Scooter.pdf?_blob=publicationFile&v=2

Quelle: Polizeidirektion Bad Segeberg