Die Steuererklärung für 2025 kann ab dem 1. Januar 2026 beim Finanzamt eingereicht werden. Eine besonders frühe Abgabe führt jedoch in der Regel nicht zu einer schnelleren Bearbeitung oder zu einer früheren Steuererstattung. Darauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt), Bezirksverband Neumünster/Segeberg, hin.

Die Finanzämter beginnen bundesweit erst ab Mitte März mit der Bearbeitung der Steuererklärungen. Ein Grund dafür ist die bundeseinheitliche Software zur Steuerveranlagung. Sie steht den Finanzbehörden erst ab diesem Zeitpunkt zur Verfügung.

Hinzu kommt, dass der Finanzverwaltung zuvor häufig noch nicht alle notwendigen Daten vorliegen. Arbeitgeber, Versicherungen und Rentenversicherungsträger haben bis Ende Februar Zeit, steuerlich relevante Informationen elektronisch zu übermitteln. Dazu zählen unter anderem Lohnsteuerbescheinigungen, Krankenversicherungsbeiträge und Rentenbezugsmitteilungen.

Wer seine Steuererklärung zu früh abgibt, riskiert unvollständige Angaben. Diese müssen später ergänzt werden. Das kann den Bearbeitungsprozess verzögern.

„Sinnvoll ist es, die Steuererklärung erst einzureichen, wenn alle erforderlichen Daten vorliegen – also ab Mitte März“, erklärt BdSt-Bezirksverbandsvorsitzender Hans-Peter Küchenmeister. Eine elektronische Übermittlung, etwa über das ELSTER-Portal, ermöglicht zudem eine automatisierte Verarbeitung. Das kann die Bearbeitungsdauer verkürzen.

Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung für 2025 selbst erstellen, müssen diese spätestens bis zum 31. Juli 2026 beim Finanzamt einreichen. Wer einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, hat länger Zeit. In diesem Fall endet die Frist am 26. Februar 2027.