Bad Segeberg/Wahlstedt (em) Am frühen Samstagmorgen, 17. November, endete in Wahlstedt eine Trunkenheitsfahrt auf einer Verkehrsinsel im Kreisverkehr. Ein 20-jähriger aus Wahlstedt befuhr gegen 4.45 Uhr mit einem Saab die Segeberger Straße (K 102) und beabsichtigte durch den dortigen Kreisverkehr in Fahrtrichtung Fahrenkrug zu fahren.
Beim Einfahren in den Kreisverkehr verlor er aufgrund von unangepasster Geschwindigkeit und Alkoholkonsum die Kontrolle über das Fahrzeug. Er fuhr geradeaus und blieb auf der Verkehrsinsel im Kreisverkehr auf einem großen Stein zum Stehen. Die Vorderräder des Pkw hatten keinen Bodenkontakt mehr, so dass sich der unverletzt gebliebene Wahlstedter nicht selbst aus seiner misslichen Lage befreien konnte. Die eingesetzten Polizeibeamten stellten bei der Unfallaufnahme Atemalkoholgeruch fest. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,58 Promille. Dem 21-Jährigen wurde daraufhin eine Blutprobe entnommen; sein Führerschein wurde sichergestellt. Neben dem Strafverfahren wegen der Trunkenheitsfahrt erwartet den Wahlstedter auch noch eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, da er den Unfallwagen mit abgelaufenen Kurzzeitkennzeichen gefahren hatte. Der Saab musste abgeschleppt werden. Es entstand ein Sachschaden von rund 2.000 Euro.
Originaltext: Polizeidirektion Bad Segeberg