Stadtmagazin
Stadtmagazin

Artikel

Informationsveranstaltung

Geplantes Bauvorhaben auf dem Grundstück des ehemaligen Probsteialtenheimes

Bad Segeberg. Viele Bürgerinnen und Bürger der Stadt fragen sich, wann auf dem Grundstück des ehemaligen Probsteialtenheimes im Matthias-Claudius-Weg endlich etwas passiert. In den vergangenen Monaten hat sich der neue Eigentümer intensiv mit der zukünftigen Nutzung des Areals beschäftigt. Bevor ein Bauantrag für das geplante Vorhaben eingereicht wird, möchten der Bauherr und die Stadt Bad Segeberg die Öffentlichkeit umfassend informieren. Daher laden der Bauherr und die Stadt Bad Segeberg alle Interessierten herzlich zu einer Informationsveranstaltung und einem gemeinsamen Austausch ein am: Donnerstag, 17. September 2026 um 18:30 Uhr im Bürgersaal der Stadt Bad Segeberg, Lübecker Straße 9, 23795 Bad Segeberg Der Bürgersaal ist barrierefrei erreichbar. Im Rahmen der Veranstaltung wird die Planung für das Grundstück vorgestellt. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen und Anregungen einzubringen.
14.09.2026
Kreis Segeberg

Schnellere Bearbeitung von Bauanträgen: Bauaufsicht bündelt Telefonzeiten

Kreis Segeberg. Die Bauaufsicht des Kreises passt ihre telefonische Erreichbarkeit an. Ziel ist es, Bauanträge künftig schneller und verlässlicher bearbeiten zu können – und damit Wartezeiten für Bürger*innen zu verkürzen.   Warum diese Änderung notwendig ist  In der Bauaufsicht ist das Arbeitsaufkommen in den vergangenen Monaten deutlich gestiegen. Gleichzeitig befinden sich mehrere neue Mitarbeiter*innen in der Einarbeitung. Telefonische Unterbrechungen führen dazu, dass komplexe Vorgänge – wie die Prüfung und Bearbeitung von Bauanträgen – immer wieder unterbrochen werden. Das kostet Zeit und verlängert Bearbeitungszeiten. Was sich konkret ändert Die telefonische Erreichbarkeit der Bauaufsicht wird daher einheitlich wie folgt geregelt: montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12 Uhr. Während dieser Zeiten werden eingehende Anrufe persönlich entgegengenommen und Rückrufbitten zeitnah bearbeitet. Außerhalb dieser Zeiten wird ein Anrufbeantworter ge
19.02.2026
Kreis Segeberg

Jetzt Deutschlandticket für das Schuljahr 2025/2026 online beantragen

Kreis Segeberg. Ab sofort ist es für alle Schüler*innen mit Wohnsitz in einem der Kreise Herzogtum Lauenburg, Stormarn, Segeberg, Pinneberg, Schleswig-Flensburg, Dithmarschen und Nordfriesland möglich, Schüler*innenfahrkarten für das kommende Schuljahr 2025/26 online unter www.ticket-olav.de zu beantragen.   Der Antrag sollte bis Montag, 30. Juni, gestellt sein, um sicherzugehen, dass die Fahrkarte pünktlich zum Schuljahresbeginn zugestellt werden kann. Sie wird direkt nach Hause geschickt. Infos zu den Bewilligungsregeln sind online unter den jeweiligen FAQ-Rubriken zu finden.   Ein neuer Antrag für eine Schüler*innenfahrkarte muss nur dann gestellt werden, wenn  ein Kind erstmalig eingeschult wird, ein Schulwechsel ansteht, sich der Wohnort des Kindes ändert oder beim Wechsel von der 10. in die 11. Klassenstufe, wenn bisher ein kostenfreies Schüler*innenticket ausgegeben wurde (außer Kreise Dithmarschen und Pinneberg). Für Schüle
21.05.2025
Bund der Steuerzahler

Wichtige Unterlagen gut aufbewahren – Für die Zukunft vorsorgen

Bad Segeberg (em) Wer Elterngeld beantragen, einen Kindergartenplatz sichern oder BAföG für die Kinder beantragen möchte, wird früher oder später aufgefordert, Nachweise über Einkommen oder Lebensumstände vorzulegen. Auch im Pflegefall oder bei der Beantragung der eigenen Rente ist der Nachweis früherer Beschäftigungen oft unerlässlich. „Zwar speichert die Deutsche Rentenversicherung viele Daten zentral, doch nicht immer ist die Erwerbsbiografie vollständig dokumentiert“, warnt der Bund der Steuerzahler (BdSt) Bezirksverband Neumünster-Segeberg. Um Nachteile zu vermeiden, sollten daher bestimmte Dokumente sorgfältig und langfristig aufbewahrt werden. Dazu gehören insbesondere: • Arbeitsverträge und Kündigungen • Gehaltsabrechnungen • Sozialversicherungsunterlagen • Nachweise über Zeiten von Arbeitslosigkeit oder Krankheit • Studiennachweise und Exmatrikulationsbescheinigungen Auch Rechnungen und Quittungen für größere A
30.04.2025
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Haftung im Bauträgervertrag – Was Bauherren in Bad Segeberg wissen sollten

Bad Segeberg (em) Für viele ist das eigene Haus, gebaut nach den individuellen Vorstellungen, der große Lebenstraum. Gleichzeitig ist der Erwerb einer Immobilie mit einen Bauträgervertrag aber auch eine der größten Investitionen im Leben. Deshalb ist es besonders wichtig, sich vorher über die Haftung im Bauträgervertrag und die rechtlichen Aspekte dieses Prozesses im Klaren zu sein. Als Rechtsanwalt für Baurecht in Bad Segeberg unterstütze ich Sie dabei, Ihre Rechte als Bauherr zu verstehen und durchzusetzen. In diesem Blogbeitrag erklären wir, welche Haftung der Bauträger gegenüber dem Verbraucher hat und wie Sie sich vor Risiken schützen können. Was ist ein Bauträgervertrag? Fangen wir ganz am Anfang an: Ein Bauträgervertrag ist ein Vertrag zwischen einem Bauträger und einem Käufer, in dem der Bauträger verpflichtet wird, auf einem Grundstück eine Immobilie zu errichten und an den Käufer zu verkaufen. Dabei haftet der Bauträger für Baum
16.01.2025
CDU

Brennstoffhilfe für nicht leitungsgebundene Energieträger beantragen!

Kreis Segeberg (em) Während der Gaspreis bereits seit März gedeckelt ist und Gaskunden mit der Übernahme des Abschlages im Dezember bereits entlastet wurden, mussten private Haushalte, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, länger auf die Hilfen vom Bund warten. Ab dem 4. Mai können die Haushalte in Schleswig-Holstein nun diese Härtefallhilfen für das Jahr 2022 beantragen. Die Beantragung ist über das von 13 Bundesländern genutzte Online-Portal möglich. Einen Anspruch auf die Härtefallhilfen haben alle Haushalte, deren Energiekosten für nicht leitungsgebundene Energieträger, wie beispielsweise Heizöl, Holzpellets oder Flüssiggas, vom 1. Januar 2022 bis zum 1. Dezember 2022 sich mindestens verdoppelt haben. Als Erstattung erhalten die Haushalte 80 Prozent der Mehrkosten über dem verdoppelten Preis im Vergleich zum bundeseinheitlichen Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers aus dem Jahr 2021. Ob der einzelne Haushalt für die Härt
27.04.2023