Bad Segeberg (em) Wer Elterngeld beantragen, einen Kindergartenplatz sichern oder BAföG für die Kinder beantragen möchte, wird früher oder später aufgefordert, Nachweise über Einkommen oder Lebensumstände vorzulegen. Auch im Pflegefall oder bei der Beantragung der eigenen Rente ist der Nachweis früherer Beschäftigungen oft unerlässlich.
„Zwar speichert die Deutsche Rentenversicherung viele Daten zentral, doch nicht immer ist die Erwerbsbiografie vollständig dokumentiert“, warnt der Bund der Steuerzahler (BdSt) Bezirksverband Neumünster-Segeberg. Um Nachteile zu vermeiden, sollten daher bestimmte Dokumente sorgfältig und langfristig aufbewahrt werden. Dazu gehören insbesondere:
• Arbeitsverträge und Kündigungen
• Gehaltsabrechnungen
• Sozialversicherungsunterlagen
• Nachweise über Zeiten von Arbeitslosigkeit oder Krankheit
• Studiennachweise und Exmatrikulationsbescheinigungen
Auch Rechnungen und Quittungen für größere Anschaffungen wie Waschmaschinen oder Kühlschränke sollten mindestens bis zum Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungspflicht – in der Regel zwei Jahre – aufbewahrt werden. Bei Garantieverlängerungen empfiehlt sich eine entsprechend längere Archivierung.
Für Privatpersonen besteht zwar keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht für Versicherungs- oder Bankunterlagen, dennoch rät der BdSt, diese so lange aufzubewahren, wie das Vertragsverhältnis besteht – und darüber hinaus, falls es zu späteren Rückfragen kommt.
Einige Dokumente sind so grundlegend, dass sie dauerhaft archiviert werden sollten, auch ohne gesetzliche Pflicht. Dazu zählen:
• Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden
• Ausweisdokumente und Reisepässe
• Schul- und Ausbildungszeugnisse sowie Urkunden über Abschlüsse
„Wer frühzeitig Ordnung schafft und wichtige Unterlagen sicher aufbewahrt, kann in entscheidenden Lebensphasen schnell und unkompliziert reagieren“, rät der BdSt-Bezirksverbandsvorsitzende Hans-Peter Küchenmeister.