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Kreis Segeberg

Grundstücksuche für Neubau von Feuerwehrtechnischer Zentrale bleibt Herausforderung

Kreis Segeberg. „Die Suche nach einem geeigneten Standort für den Neubau der Feuerwehrtechnischen Zentrale des Kreises Segeberg (FTZ) ist nach wie vor eine Herausforderung“, sagt Hendrik Zloch vom Fachdienst Liegenschaften und Bauprojekte. Als zuständiger Projektmitarbeiter kümmert er sich um die Ermittlung potenziell geeigneter Flächen. Der Kreis hat klare Vorstellungen und freut sich auf weitere Angebote von Verkäufer*innen: Das Grundstück muss mindestens 36.300 Quadratmeter groß und 68 Meter tief sein. Es sollte bereits einen bestehenden Flächennutzungs- und Bebauungsplan geben. Wesentliche Baulasten oder Dienstbarkeiten sollen nicht vorhanden sein und auch aus Denkmalschutzsicht sollte es keine Einschränkungen geben. Das Grundstück, möglichst frei von Altlasten, muss gut erreichbar sein. Es sollte keine Bebauung in unmittelbarer Nähe haben und nicht weiter als 7,5 Kilometer von Bad Segeberg entfernt liegen.  Alle Eigentümer*innen, deren Grundstück die
09.04.2024
Kreis Segeberg

Kreis sucht Grundstück für Neubau von Feuerwehrtechnischer Zentrale

Kreis Segeberg. Das Grundstück muss mindestens 36.300 Quadratmeter groß und 68 Meter tief sein; es sollte bereits einen bestehenden Flächennutzungs- und Bebauungsplan geben; wesentliche Baulasten oder Dienstbarkeiten sollen nicht vorhanden sein und auch aus Denkmalschutzsicht sollte es keine Einschränkungen geben. Das Grundstück, möglichst frei von Altlasten, muss gut erreichbar sein, sollte keine Bebauung in unmittelbarer Nähe haben und nicht weiter als 7,5 Kilometer von Bad Segeberg entfernt liegen: „Kurzum: Die Suche nach einem geeigneten Standort für den Neubau der Feuerwehrtechnischen Zentrale des Kreises Segeberg, kurz FTZ, ist herausfordernd“, fasst Hendrik Zloch vom Fachdienst Liegenschaften und Bauprojekte zusammen. Als zuständiger Projektmitarbeiter kümmert er sich um die Ermittlung potenziell geeigneter Flächen. Der Kreistag hatte im Sommer dieses Jahres den Bedarf für einen Neubau ermittelt und beschlossen. Basis dafür war eine extern in Auftrag gege
15.12.2023
Stadt Bad Segeberg

LevoPark: Ausschließlich gewerbliche Bauflächen

Bad Segeberg (em) Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Mittelzentrum Bad Segeberg/Wahlstedt hat in ihrer Sitzung am 8. Dezember mit breiter Mehrheit beschlossen, die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gelände des LEVO-Parks mit geändertem Inhalt weiter zu betreiben. Nunmehr sollen auf dem gesamten Gelände ausschließlich gewerbliche Bauflächen entwickelt werden. Landrat Schröder sagt: „Der Kreis Segeberg als Baugenehmigungsbehörde begrüßt diese Entscheidung, denn sie erhält für die auf dem Gelände bereits befristet zugelassenen gewerblichen Nutzungen die Perspektive auf eine dauerhafte Zulässigkeit. Auf der Grundlage des nun beschlossenen Verfahrens können die bestehenden Anträge befristet bis zum 31.12.2017 genehmigt werden.“ Landrat Schröder weiter: „Wir setzen dabei voraus, dass die geänderten inhaltlichen Vorgaben jetzt zügig und in konstruktiver Zusammenarbeit zwischen Zweckverband, Stadt und Eigentümer in einem Bebauungsplan u
10.12.2015