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Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Behandlung am Lebensende: BGH hebt Totschlagsurteil gegen Kardiologen teilweise auf
Bad Segeberg. Entscheidungen am Lebensende gehören zu den schwierigsten Situationen in Medizin, Familie und Recht. Angehörige hoffen auf Hilfe, Ärzte müssen unter großem Druck handeln, Patienten können sich häufig nicht mehr selbst äußern. Wenn dann der Vorwurf entsteht, eine medizinische Maßnahme habe den Tod nicht nur begleitet, sondern gezielt herbeigeführt, wird aus einer menschlich belastenden Situation schnell ein strafrechtlicher Fall.
Der Bundesgerichtshof hat am 12. Juni 2026 über ein Verfahren gegen einen Kardiologen der Berliner Charité entschieden. Das Landgericht Berlin I hatte den Arzt wegen Totschlags in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Der BGH hat das Urteil auf die Revision der Staatsanwaltschaft weitgehend aufgehoben. Die Revision des Angeklagten blieb dagegen ohne Erfolg.
Der Fall zeigt, wie genau Strafgerichte prüfen müssen, wo palliative Behandlung endet und strafbare Tötung beginnt.
Worum ging e
16.06.2026
