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Kreis Segeberg
Bodenrichtwerte zum Stichtag 31. Dezember ermittelt
Bad Segeberg (em) Die Aufgabe des Gutachterausschusses ist, die Entwicklungen auf dem Grundstücksmarkt transparent und nachvollziehbar darzulegen. Dazu gehört u. a. die Ableitung von Bodenrichtwerten (§ 193 Abs. 3 Baugesetzbuch BauGB). Dieses sind durchschnittliche Lagewerte für den Boden innerhalb eines Gemeindegebiets unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands (§ 196 Abs.1 BauGB). Sie sind Grundlagen und Entscheidungshilfen für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Bau- und Bodenmarkt. Grundstücksmarkt und Wertermittlung stehen daher im Blickpunkt bodenpolitischer Interessen.
Die Arbeitsgruppe Bodenrichtwerte des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Segeberg hat unter Vorsitz von Herrn Dipl.-Ing. Volker Rimka in seinen Sitzungen am 17. Juni 2013 und 21. Juni 2013 die Bodenrichtwerte für baureifes Land zum Stichtag 31. Dezember 2012 entsprechend den Regelungen des § 196 BauGB ermittelt. Bodenrichtwerte werden entsprechend den
24.07.2013