Henstedt-Ulzburg (em) Bis zum 31. Dezember besteht für einen Teil der Grundstücks- und Hauseigentümer in Schleswig-Holstein die Verpflichtung, die Dichtheit der privaten Abwasserleitungen nachzuweisen.
Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg informiert hierüber, weil in Henstedt-Ulzburg gerade auf dem Rhen viele Grundstücks- und Hauseigentümer von der Regelung betroffen sind. Das Ziel der Dichtheitsprüfung ist die Trinkwasserversorgung vor Verunreinigungen aus undichten Leitungen zu schützen. Die Dichtheit der Grundstücksentwässerungsanlage ist durch entsprechende Nachweise eines Fachbetriebes zu belegen.
Für folgende Grundstücksentwässerungsanlagen besteht die Verpflichtung, die geforderten Nachweise bis zum 31.12.2015 zu erbringen:
Abwasseranlagen, die häusliches Abwasser (Schmutzwasser) ableiten und innerhalb von Wasserschutzgebieten der Zonen II, III und III A betrieben werden (betrifft fast den gesamten Rhen)
Alle Abwasseranlagen, die gewerbliches Abwasser ableiten
Für alle anderen privaten Abwasseranlagen ist der Dichtheitsnachweis bis Ende 2025 zu erbringen. Auf der Homepage der Gemeinde Henstedt-Ulzburg www.henstedt-ulzburg.de finden Sie weitere Informationen zur „Dichtheitsprüfung von privaten Grundstücksentwässerungs-leitungen“, u. a. auch eine Liste mit den in Henstedt-Ulzburg betroffenen Straßen.
Allgemeine Informationen zur Umsetzung der DIN 1986 Teil 30 sowie die Ansprechpartner für die Dichtheitsprüfung finden Sie auf der Homepage der Unteren Wasserbehörde des Kreises Pinneberg: www.kreis-pinneberg.de/Dichtheitspr%C3%BCfung.html