Henstedt-Ulzburg (em) Im Ortsteil Henstedt steht eine Diskussion über die Bebauung Kisdorfer Straße / Ecke Bürgermeister-Steenbock-Straße an. Der hierzu aufgestellte Bebauungsplan Nr. 141 wird demnächst öffentlich ausgelegt und den BürgerInnen werden dann zwei mögliche Modelle vorgestellt, zu den sie sich äußern können.
Ein drittes Modell fiel zuvor bei den Politikern wegen der massiven Bebauung durch und steht nicht mehr zur Diskussion. Aber auch Modell 1 und 2 sind lediglich Basismodelle, die noch modifiziert werden können und nach Ansicht der WHU auch abgeändert werden müssen. Denn die WHU-Fraktion favorisiert das Modell 2, das am ehesten den dörflichen Charakter Henstedts berücksichtigt. „Allerdings wird die WHU wird auf keinem Fall für einen Kreisel auf der Kreuzung Kisdorfer Straße / Bürgermeister-Steenbock-Str. ihre Hand heben“, so Kurt Göttsch, WHU-Mitglied im Umwelt-und Planungsausschuss, „so wie es die CDU in missionarischer Art mit Unterstützung der FDP fordert.“
„Wir haben schon zu Beginn der Diskussionen vor fast drei Jahren eine Ampelanlage gefordert, weil diese mehr Sicherheit speziell für Kinder bietet.“ Göttsch verweist auf einen Diskussionsbeitrag eines Anwohners der Kisdorfer Straße, der als Polizist sehr gut weiß, dass ein Kreisel nur Verkehrssicherheit vortäuscht, aber schwächere Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer, Kinder und Senioren gefährdet sind.
Die WHU sieht aber auch neben der deutlich günstigeren Kostensituation noch weitere Gründe für eine Ampel. Ein Kreisel wird nämlich wegen des nicht möglichen Grundstückserwerbs nicht wie erforderlich mittig, sondern nur nach Nordosten versetzt angelegt werden können. Folge wird ein praktisch ungebremster Durchmarsch des aus Kisdorf kommenden Verkehrs sein, wobei im Zuge des Nettozentrallagers und anderer Logistikansiedlungen weiterer erheblicher LKW-Verkehr über die Kisdorfer Straße fließen wird.
Das erhöht die Unfallgefahr zusätzlich. Dass die Gemeindeverwaltung die erhaltenswerte Linde auf dem Baugrundstück an der Ecke bei Bebauung mit einem Kreisel zur Fällung freigeben will, ist für die WHU ein No-Go. „Die 80-jährige Linde ist vital und muss nicht gefällt werden; eine rechtlich saubere Abwägung der privaten und öffentlichen Belange führt zum Erhalt der Linde. Daran werden wir festhalten.
Ein Investor kann Baupläne trotzdem verwirklichen.“ so erläutert Verena Grützbach die Haltung der WHU und ist ebenfalls auf das Votum der Bevölkerung gespannt. Die Gemeindevertreterin zieht eine Parallele zum jüngst stattgefundenen Bürgerentscheid Pinnauwiesen. Auch dort wurde nicht die maximal mögliche Bebauung, sondern ein schonenderer Umgang mit der Natur von den Menschen in Henstedt-Ulzburg gewünscht.