Henstedt-Ulzburg (em) In den Kindertagesstätten wird im Rahmen der schulvorbereitenden Maßnahmen unter anderem Englischunterricht angeboten. Um dem Elternwunsch nach fortlaufendem Englischunterricht vom Kindergarten bis zur weiterführenden Schule Folge zu leisten, bietet die Gemeinde seit mehreren Jahren Englischunterricht für die 1. und 2. Klasse kostenfrei an, bevor in der 3. Klasse der reguläre Englischunterricht beginnt.

Dieser gute Ansatz hat sich in der Praxis leider nicht bewährt. Durch die Freiwilligkeit der Angebote im Kindergarten und in den ersten beiden Schuljahren, haben wir die Situation, dass mit Beginn des regulären Englischunterrichtes einige Kinder neu beginnen, andere Kinder zum zweiten Mal anfangen und für einige Schüler ist es bereits der dritte Start. Unter diesen Voraussetzungen ist es fast nicht möglich, einen spannenden und effektiven Unterricht zu gestalten. Es kommt zwangsläufig dazu, dass die Kinder, die bereits Englischkenntnisse haben, sich langweilen und im schlimmsten Fall den Unterricht stören; diese Erfahrungen sind an allen Grundschulen ähnlich.

Die Schulleiterinnen und Schulleiter der Grundschulen stellen daher die Sinnhaftigkeit des Englischunterrichtes in den ersten beiden Klassen in Frage. Die BFB-Fraktion hält es für sinnvoller, wenn anstelle der Englischkurse den Schulen ein eigenverantwortliches Budget in Höhe der bisherigen Kosten für den Englischunterricht zur Verfügung gestellt wird. Damit könnten beispielsweise AGs oder Förderkurse angeboten werden. Aus diesem Grund hat die BFB-Fraktion für die nächste Kinder- und Jugendausschusssitzung am 29. April den Antrag gestellt, diese freiwilligen Leistungen für den Englischunterricht in Klasse 1 und 2 einzustellen und den Schulen diese Gelder als Budget zur Verfügung zu stellen. „Die Schulen können am besten beurteilen, welche Angebote sinnvoll und am besten geeignet sind, um die Schulkinder zu fördern,“ so Doris Dosdahl (BFB), Vorsitzende des Kinder- und Jugendausschusses. „Die Entscheidung sollte den Lehrerinnen und Lehrern überlassen werden.“