Henstedt-Ulzburg (ots) Am Montag bemerkte eine Funkstreife der Polizei Henstedt-Ulzburg in der Hamburger Straße, im Einmündungsbereich Galgenweg (Ulzburg-Süd) die Fahrt eines Motorrollers, der nicht mit einem amtlichen Kennzeichen ausgestattet war.

Da der Roller in eine Seitenstraße fuhr, verloren die Beamten das Zweirad aus den Augen. Im Rahmen der Fahndung konnten die Polizisten den Fahrer aber entdecken. Dieser hatte seinen Roller inzwischen abgestellt und kam der Streife zu Fuß entgegen. Die Überprüfung des 41-jährigen Henstedters ergab, dass der Fahrer keine Fahrerlaubnis besitzt. Das Kleinkraftrad ist nicht versichert, so dass eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz vorliegt. Die freiwillige Atemalkoholüberprüfung ergab einen Wert von 0,73 Promille, so dass ein Bußgeldverfahren eingeleitet wurde.

Originaltext: Polizeidirektion Bad Segeberg