Henstedt-Ulzburg (em) „Eine Vielzahl fremdländischer oder gebietsfremder Pflanzen gelangt durch den globalen Reise- und Warenverkehr oder auch als Kultur- und Gartenpflanzen zu uns“, erklärt Katja Rihm aus dem Sachgebiet Grünplanung und Umwelt. „In einigen Fällen können sich die Neuankömmlinge in der freien Natur etablieren, massenhaft vermehren und hier natürlich vorkommende Ökosysteme, Biotope oder Arten schädigen, zum Beispiel durch Verdrängung natürlich vorkommender Arten oder Veränderung der Vegetationsstruktur. In diesem Fall spricht man von invasiven Neophyten.“ Wie die Biologin erklärt, seien die rechtlichen EU-Vorgaben zum Umgang mit diesen Pflanzen in § 40a bis f in das Bundesnaturschutzgesetz aufgenommen worden. Die obere Naturschutzbehörde habe zusätzlich für einige Arten – unter anderem das drüsige Springkraut – ein Management- und Maßnahmenblatt entwickelt.

„Diese Vorschriften zum Anlass nehmend, hat die Gemeinde Aufträge für die Bekämpfung des drüsigen Sprinkrauts (Impatiens glandulifera) und des Staudenknöterichs (Fallopia japonica, F. sachalinensis, Hybrid F. x boemica) auf Gemeindeflächen erteilt“, so Katja Rihm. „Private Anlie-ger bekannter Bestände wurden aufgefordert, ihre Grundstücke ebenfalls von diesen Pflanzen zu befreien.“ Es werden ab sofort bis Oktober Arbeiten entlang der Krambek bis ins Pinnau-Bio-top, neben den Straßen Kisdorfer Feld, Immbarg und An der Alsterquelle und neben der Obst-wiese hinter der Abschiedskoppel stattfinden.

„Wichtig: Sollten Bürger:innen diese Pflanzen in ihren Gärten entdecken, sind diese zu entfer-nen. Es gibt für die Beseitigung bestimmte Vorgehensweisen“, erklärt Katja Rihm, bei der sie per Telefon unter 04193-963451 oder per E-Mail an katja.rihm@h-u.de erfragt werden können. „Die Pflanzen müssen in die Müllverbrennung also im Restmüll (Schwarze Tonne) entsorgt wer-den. Keinesfalls gehören sie in den Kompost oder Grünabfall, da kleinste Reste der Pflanze zu einer Besiedlung neuer Standorte führen können.“

Foto: Drüsiges Springkraut