Henstedt-Ulzburg (em) „Eine häufig gestellte Frage: Warum wird in der Hamburger Straße gegenüber dem Bahnhof bis an den Fußweg heran gebaut?“

„Die Antwort: Das angesprochene Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 86 ‚Hamburger Straße/Nördlich Beckersbergstraße‘. Hier ist eine Baulinie festgesetzt, an die herangebaut werden muss. Dies betrifft alle Neubauten, die an der Hamburger Straße errichtet werden und im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes liegen.“