Henstedt-Ulzburg (em) In der letzten Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses wurde für ein umfangreiches Baugebiet in Ulzburg-Süd mit den Stimmen der CDU und BFB der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Ein wesentliches Kriterium für diese Entscheidungsfindung war ein rechtskräftig bestehender B-Plan aus dem Jahr 2007. In der Sitzung am Montag wurde mit den Stimmen der CDU und BFB eine Planung befürwortet, die im Vergleich zum Stand des alten B-Plans deutliche Verbesserungen bringt.

Nachdem dieser Beschluss gefasst war, wurde in der gleichen Sitzung, etwa eine Stunde später, unter dem Punkt Unterrichtungen von der Fachbereichsleitung des Bauamtes berichtet, dass sich aufgrund einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juli 2013 die Anforderungen an eine öffentliche Bekanntmachung von B-Plänen hinsichtlich der umweltbezogenen Informationen geändert hätten. Deshalb wäre es möglich, dass die beantragten beziehungsweise verabschiedeten B-Pläne der letzten 7 Jahre eventuell einer erneuten Überprüfung unterzogen werden müssten. Dies treffe u.U. auch auf den gerade geänderten B-Plan 96 zu.

„Eine solche Informationspolitik durch die Verwaltung ist einfach nur unverschämt“ sagte Ausschussmitglied und Kreistagsabgeordneter Michael Meschede. „Wie kann es angehen, dass sich die Ausschussmitglieder eine hitzige Debatte liefern und um Lösungen ringen, die verantwortlichen Fachbeamten dabei jedoch tatenlos zuhören und dann am Ende der Sitzung mit einer solchen Information die Runde „beglücken“?“ Offensichtlich war die stv. Bürgermeisterin ebenfalls nicht richtig informiert worden. Die CDU erwartet von der Verwaltungsleitung Konsequenzen, damit so eine Panne nicht noch mal passieren kann. Auf Nachfrage wurde von den zuständigen Beamten erklärt, dass eine offizielle Information über das Urteil erst wenige Tage vor der Ausschusssitzung an die Verwaltung herangetragen wurde. „Wenn das stimmt, frage ich mich allerdings, was in der Kreisverwaltung im zuständigen Bauamt als genehmigende Behörde los ist? Die hätten doch sicherlich bereits früher die Henstedt-Ulzburger Verwaltung über das Urteil in Kenntnis setzen können“.

Dieser Vorfall bestätigt die CDU darin, zusammen mit der BFB Susanne Bendfeldt als Bürgermeisterkandidatin zu unterstützen. Sie bringt sowohl juristische Fachkompetenz als auch Erfahrungen mit Bauverwaltungen mit und wird mit solchen Themen umzugehen wissen.