Henstedt-Ulzburg (em) Im Fall Torsten Thormählen handelt sich um ein anhängiges strafrechtliches Verfahren der Staatsanwaltschaft bzw. nunmehr des Amtsgerichts Norderstedt. Solange dieses vorgreifliche Strafverfahren nicht rechtskräftig abgeschlossen ist, ruht auch das hier eingeleitete Disziplinarverfahren gegen Herrn Thormählen.

Es handelt sich um ein laufendes Verfahren, dessen Ausgang abzuwarten ist. Für die Landrätin als zuständige Disziplinarbehörde ergeben sich bezogen auf das Disziplinarverfahren - erkennbar keine neuen Sachverhalte/Erkenntnisse. Bei allem Verständnis für das allgemeine öffentliche Interesse der Presse und damit der Öffentlichkeit an dem Fall werden bis zum rechtskräftigen Abschluss keine Kommentare oder inhaltliche Mutmaßungen, Bewertungen oder sonstige inhaltliche Statements durch den Kreis Segeberg abgegeben.
Landrätin Jutta Hartwieg wahrt damit die behördliche Neutralitätspflicht und verweist weiterhin ganz grundsätzlich auf die Unschuldsvermutung und auf den Schutz der Persönlichkeitsrechte des Herrn Thormählen.