Henstedt-Ulzburg (em) In einer Rede zur Pressefreiheit richtete FDP-Fraktionsvorsitzender Klaus-Peter Eberhard kritische Worte gegen die stellvertretende Bürgermeisterin Elisabeth von Bressensdorf. Die Originalrede wird im Folgenden zitiert.
„Herr Bürgervorsteher, meine Damen und Herren, liebe Frau von Bressensdorf,
Presse- und Meinungsfreiheit sind immer ein Stachel im Fleisch der Regierenden und der Herrschenden aber am Ende sind die Freiheit der Presse und der Meinung die beste Grundlage für erfolgreiche gesellschaftliche Entwicklung, sagte Christian Wulff im Dezember 2011 bei seinem Besuch in Kuwait, wenige Tage danach versuchte Wulff die von ihm so hochgelobte Pressefreiheit einzuschränken und schimpfte dem Chefredakteur der Bildzeitung auf die Mailbox, um einen für ihn unvorteilhaften Artikel zu verhindern.
Ich stelle hiermit ausdrücklich klar, dass ich nichts gegen eine kritische Berichterstattung in der Presse habe, so Elisabeth von Bressensdorf wenige Tage, nachdem sie die Anweisung gab, die Henstedt-Ulzburg Nachrichten nicht mehr zu Pressegesprächen und Pressekonferenzen einzuladen. Zitat: Richtig an dieser Meldung ist, dass ich zukünftig, persönliche Gespräche mit dem Herausgeber des Internet-Nachrichtenblattes, Herrn Schlömann, und seinen Mitarbeitern nicht mehr führen und sie dementsprechend auch nicht mehr zu den Pressekonferenzen einladen werde.
Frau von Bressensdorf, mit dieser Anweisung haben Sie gegen Artikel 5 des Grundgesetzes verstoßen.
Aber warum wollten Sie die Henstedt-Ulzburg Nachrichten nicht mehr einladen?
Punkt 1: Sie werfen den Henstedt-Ulzburger Nachrichten vor, geschilderte Sachverhalte falsch darzustellen und mündliche Aussagen aus dem Zusammenhang zu reißen. Als Beispiel nennen Sie angebliche, gezielte, unterschwellige Korruptionsvorwürfe gegenüber der Verwaltung. Sie müssten sich schützend vor die Mitarbeiter der Verwaltung stellen.
Und Punkt 2: Sie werfen den Henstedt-Ulzburger Nachrichten vor, nicht über die bei einer Presserundfahrt vorgestellten Themen berichtet zu haben.
Fangen wir mit Punkt 2 an: Liebe Frau von Bressensdorf, ich habe die Gemeindeordnung intensiv studiert, aber ich konnte keinen Hinweis darauf finden, dass die Henstedt-Ulzburger Nachrichten das offizielle Mitteilungsorgan der Gemeinde sind und drucken müssen, was Sie sich wünschen. Zu der Behauptung der angeblich falschen Darstellungen möchte ich Ihnen sagen: Gegen ungerechtfertigte Angriffe der Presse steht der Betroffene nicht schutzlos da. Es gibt den Deutschen Presserat, der es sich zur Aufgabe gesetzt hat, auf die Beseitigung von Missständen im Pressewesen hinzuwirken. An ihn kann sich jeder wenden, der meint, durch die Presse unfair behandelt worden zu sein.
Auch gerichtlich können Sie sich zur Wehr setzen. Gegen Tatsachenbehauptungen, die in der Presse aufgestellt werden, gibt es das Recht zur Gegendarstellung. Steht fest, dass die Behauptungen in der Presse unrichtig waren, können Sie ihren Widerruf verlangen und Sie haben einen Unterlassungsanspruch. Bei Beleidigung oder übler Nachrede, haben Sie auch noch den Schutz des Strafrechts.
Liebe Frau von Bressensdorf, sie erklären oft und gern, dass Sie Volljuristin sind. Deshalb weiß ich, dass Ihnen die genannten Sachverhalte bekannt sind. Und genau deshalb kann man Ihre Anweisung die Henstedt-Ulzburg Nachrichten nicht mehr zu Pressegesprächen und Pressekonferenzen einzuladen nicht als Missgeschick abtun.
Meine Damen und Herren, die Presse erfüllt ihre öffentliche Aufgabe insbesondere dadurch, dass sie Nachrichten beschafft und verbreitet, Stellung nimmt und Kritik übt. Alle Landespressegesetze geben der Presse einen Informationsanspruch gegenüber Behörden. Die Bundesrepublik Deutschland gehört damit zu den wenigen Staaten in der Welt, die einen solchen einklagbaren Rechtsanspruch auf behördliche Auskunftserteilung gesetzlich anerkennen.
Ich sage Ihnen, ich bin stolz auf diese Gesetze und die FDP wird immer für die Erhaltung dieser Gesetze kämpfen! Ich bin ein Anhänger von Voltaire, der gesagt hat: Es mag mir nicht gefallen, was Sie sagen, aber ich werde mit meinem Leben dafür kämpfen, dass Sie es weitersagen dürfen.
Sie, liebe Frau von Bressensdorf, halten es offensichtlich eher mit Christian Wulff. Tun Sie der Gemeinde den Gefallen und ziehen Sie die gleichen Konsequenzen wie Herr Wulff. Menschen die versuchen die Pressefreiheit einzuschränken, gehören sicher nicht an die Spitze unseres Staates, aber auch nicht an die Spitze unsere Gemeinde“, so der FDP-Fraktionsvorsitzende.
