Henstedt-Ulzburg (lh) Nach der Einwohnerversammlung im August (wir berichteten online) kommen Zweifel auf. Denn auch Wähler und Politiker stellen sich die Frage, den Sachverhalt im Rahmen einer Bürgerbefragung klären zu lassen. Der beigefügte Leserbrief zeigt das Meinungsbild eines Lesers, das uns nach Veröffentlichung des Berichts erreichte.
Leserbrief von Karin Honerlah:
Die Aufgabe eines Bürgermeisters ist es, die Verwaltung (Größenordnung eines mittelständischen Betriebes) zu leiten und sich um die Entwicklung des Ortes zu kümmern. Er ist damit auch Vorbild für seine Mitarbeiter in der Verwaltung und behördlichen Einrichtungen. Die Amtsführung verbietet sich, wenn die Unternehmensspitze (hier unser Bürgermeister) wegen Betruges angeklagt und obendrein der Steuerhinterziehung bezichtigt wurde.
Kein Kassierer, dem ein Griff in die Kasse vorgeworfen wird, wird von seiner Firma weiterhin an der Kasse eingesetzt. Einem Bürgermeister, gegen den das Strafverfahren wegen Betruges an seiner Gemeinde eröffnet wurde, kann kein anderer Arbeitsplatz zugewiesen werden, daher bleibt dem Hauptausschuss und der Gemeindevertretung nur, ihm das Fortführen der Amtsgeschäfte zu untersagen. Das haben alle GemeindevertrerInnen für richtig und juristisch geboten beurteilt und sich nach Aufklärung durch den von der Gemeinde beauftragten Fachanwalt einstimmig gegen die Amtsfortführung ausgesprochen.
Herr Thormählen hat 18 Monate auf Fragen des Hauptausschusses geschwiegen, aus prozesstaktischen Gründen, nicht um Schaden von der Gemeinde fernzuhalten. Auf der Einwohnerversammlung hat er selbst zugegeben, der Gemeinde Henstedt-Ulzburg seine Nebeneinkünfte nicht angegeben zu haben. Durch die Nebentätigkeit für die Kommunalbetriebe Ellerau erhielt er über viele Monate erhebliche Einkünfte, keine „Peanuts“ wie jemand schrieb, sondern ein Verhalten, was Staatsanwaltschaft und Richter mit einem Strafbefehlsstrafmaß von 10 Monaten Freiheitsstrafe beantworteten.
Herr Süme, ehemaliger Bürgervorsteher (CDU), behauptet, der Hauptausschuss habe Rechtsverletzung begangen und immense Kosten verursacht. So eine Unterstellung eines ehemaligen Repräsentanten der Gemeinde ist ungeheuerlich. Herr Süme sollte bei seiner CDU-Fraktion nachfragen, die stellt als größte Fraktion die meisten Befürworter der von ihm kritisierten einstimmigen Entscheidung. Weiterhin unterstellt Herr Süme „erheblichen Eigennutz“. Das kennen wir aus den alten Zeiten der Old Boys Riege der CDU. Wenn Argumente ausgehen, wird mit Verunglimpfungen von gewählten Mandatsträgern gearbeitet. Trotz meiner ausdrücklichen Erklärung, nicht für das Bürgermeisteramt zur Verfügung zu stehen, will Herr Süme schon wieder ein „Geschmäckle“ wahrnehmen? Er produziert und verbreitet es.
Die WHU-Fraktion wird sich dafür einsetzen, dass das Bürgermeisteramt mit einem anerkannten Fachmann oder mit einer anerkannten Fachfrau mit klaren Vorstellungen zu den vielen ungelösten Probleme in Henstedt-Ulzburg besetzt wird. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Politik muss Grundeinstellung sein und die Verwaltung in die Zukunft der Gemeinde/Stadt geführt werden. Wir werden allen Parteien eine überparteiliche Suche nach einer qualifizierten Person für dieses Amt anbieten, damit die neue Verwaltungsleitung nicht (mehr) abhängig von einer Partei ist.
Zum Wohle von Henstedt-Ulzburg, ob Gemeinde oder Stadt.
Karin Honerlah, Fraktionsvorsitzende der WHU