Henstedt-Ulzburg (em) Klaus-Peter Eberhard, Fraktionsvorsitzender der FDP Henstedt-Ulzburg zum Abwahlverfahren gegen Bürgermeister Torsten Thormählen und der Sondersitzung der Gemeindevertretung: Die FDP Henstedt-Ulzburg geht davon aus, dass die Gemeindevertretung im Mai zu einer Sondersitzung zusammenkommen wird um über den Antrag der FDP zur Einleitung des Abwahlverfahrens zu beraten und abzustimmen.
„Wahrscheinlich wird diese Sondersitzung am 15. Mai stattfinden.“ teilte der Fraktionschef der FDP, Klaus-Peter Eberhard, mit. Die FDP Henstedt-Ulzburg erwartet nach den bisherigen Gesprächen mit anderen politischen Fraktionen am Ort, dass die Gemeindevertretung dem FDP Abwahlantrag gegen Bürgermeister Thormählen zustimmen wird. (Erforderlich ist eine 2/3tel Mehrheit, benötigt würden also 22 Stimmen der zur Zeit 32 Gemeindevertreter.) „Wir sind davon überzeugt, dass das Amtsgericht Norderstedt der Argumentation der Staatsanwaltschaft folgt und den beantragten Strafbefehl gegen Torsten Thormählen erlässt“, so der Fraktionsvorsitzende der FDP, Klaus-Peter Eberhard. „Herr Thormählen kann den Strafbefehl annehmen, damit würde er sich unter anderem wegen Betruges zu Lasten der Gemeinde Henstedt-Ulzburg schuldig bekennen.
Er könnte aber auch Einspruch einlegen, was zu einem gerichtlichen Verfahren führen würde, welches sich dann wieder über Monate, wenn nicht Jahre und vermutlich mehrere Instanzen hinzieht. In beiden Fällen ist ein Verbleib von Torsten Thormählen im Amt nicht möglich und den Bürgern von Henstedt-Ulzburg auch nicht länger zuzumuten. Wir werden uns für eine zügige Abwicklung der nun erforderlichen Schritte einsetzten und die Verwaltung so gut es geht unterstützen“, so Eberhard weiter. „Es gebe natürlich auch noch den Königsweg. Herr Thormählen könnte mal etwas Gutes für die Gemeinde tun und freiwillig zurücktreten, um den Weg zu Neuwahlen frei zu machen und der Gemeinde Kosten zu sparen, aber damit ist leider nicht zu rechnen,“ so der FDP Fraktionschef abschließend.