Henstedt-Ulzburg (lh) Nach der Einwohnerversammlung im August (wir berichteten online) kommen Zweifel auf. Denn auch Wähler und Politiker stellen sich die Frage, den Sachverhalt im Rahmen einer Bürgerbefragung klären zu lassen. Die beigefügten Leserbriefe zeigen das Meinungsbild zahlreicher Leser, die uns nach Veröffentlichung des Berichts erreichen.

Leserbrief Joachim Süme
Diese Einwohnerversammlung hat eine große Chance verpasst, es war Politik zum Abgewöhnen. Statt die Bürger mit handfesten, nach prüfbaren Fakten zu informieren, wurde schwammig zum Thema Stadt argumentiert und überheblich bis arrogant zur Abwahl von Bürgermeister Thormählen durch die Politik insgesamt.

Zum Thema Abwahl des Bürgermeisters kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass in erheblichem Umfang Eigennutz eine Rolle spielt. Von den 5 Politikern die vor uns saßen, haben sich 2 schon einmal um das Amt beworben und wenn Orts-Gerüchte stimmen, hat ein Weiterer Gemeindevertreter Interesse für eine Bewerbung. Da ist es doch naheliegend einen möglichen Mitbewerber Thormählen möglichst schnell los zu werden, unabhängig von Recht und Kosten. In unserem Rechtstaat gilt der Grundsatz der Unschuldsvermutung bis ein Gericht abschließend entschieden hat. Dieser Grundsatz wird aus meiner Sicht verletzt mit der schwammigen Begründung, die Gemeinde nimmt Schaden durch eine weitere Vertretungsphase. Bisher sind keine Fakten bekannt, wo die Gemeinde in den vergangenen 18 Monaten Schaden genommen hat.

Die Entscheidung des Hauptausschusses verletzt den Rechtsgrundsatz der Unschuldsvermutung und verursacht Hunderttausende an Zusatzkosten. Ich werde mich an dieser Rechtsverletzung nicht beteiligen und hoffe, dass es viele Bürger auch nicht tun. Vielleicht kommt die Politik dann zum Nachdenken darüber, dass eine Abstimmung nicht zur Farce verkommen darf. Um etwas Glaubwürdigkeit zurück zu gewinnen wäre es zwingend notwendig, auf eigene Kandidaturen zu verzichten und das auch öffentlich zu erklären. Es hat schon ein besonderes „Geschmäckle“ wenn die die Abwahl dem Bürger vorschlagen, sich anschließend um das Amt bewerben.

Joachim Süme

Leserbrief Klaus-Peter Eberhard

Sehr geehrte Frau Bücker,
vielen Dank für Ihren Brief und Ihr Interesse an den Belangen der Gemeinde Henstedt-Ulzburg und den Positionen der FDP.
Die von Ihnen aufgeworfenen Fragen sind zweifellos berechtigt und ich möchte Sie Ihnen gerne nachstehend beantworten:
„Zu diesem Zeitpunkt lag kein Urteil zu den Ermittlungen vor. Aber alle Gemeindevertreter sprachen ihr Misstrauen aus und beantragten das Abwahlverfahren, das sie mit diesem Misstrauen begründeten.“
Unmittelbar nach bekannt werden der Vorwürfe gegen Herrn Thormählen hat der
Hauptausschuss, als Dienstvorgesetzter von Herrn Torsten Thormählen, einen renommierten Fachanwalt als rechtlichen Berater hinzugezogen. Darüber hinaus hat der Hauptausschuss die Justiziare des Kreises als Diziplinarvorgesetzte von Herrn Thormählen hinzugezogen. Alle sind nach Durchsicht der vorliegenden Unterlagen zum gleichen Schluss gekommen, eine Suspendierung ist unumgänglich. Nach Einsichtnahme in die Ermittlungsergebnisse und der Forderung der Staatsanwaltschaft, einen Strafbefehl sowie eine Geldstrafe gegen Herrn Thormählen zu beantragen gab es keine Basis mehr für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Diese Einschätzung wurde durch den Erlass des Strafbefehls durch das Amtsgericht Norderstedt inzwischen bestätigt.

Die Einlassungen von Herrn Thormählen bei der Einwohnerversammlung waren an vielen Stellen nicht korrekt. Als ich die Fakten benennen wollte, um dafür zu sorgen, dass Sie alle notwendigen Informationen haben, wurde ich durch unseren Bürgervorsteher auf Bitte von Herrn Thormählen gestoppt.
Da es sich hier um eine Personalangelegenheit handelt, sind die Mitglieder des Hauptaus-schusses zur Verschwiegenheit verpflichtet um die Interessen von Herrn Thormählen zu schützen.

Der Hauptausschuss hat, wie aus der Presse bekannt ist, Herrn Thormählen einen Fragenkatalog zu den Vorgängen vorgelegt. Diese Fragen hat Herr Thormählen bis heute nicht beantwortet. Sollte ihm tatsächlich an der Aufklärung der Bürger und der Darstellung der Vorgänge gelegen sein, bräuchte Herr Thormählen nur dem Beispiel unseres Bundespräsidenten a.D. Christian Wulff zu folgen und die Fragen, sowie seine Antworten ins Internet zu stellen.
Die Staatsanwaltschaft Kiel hat die Ermittlungen geführt und einen Strafbefehl gegen Herrn Thormählen beantragt. Das Amtsgericht Norderstedt hat nach Durchsicht der Akten der Staatsanwaltschaft und der Verteidigungsschrift von Herrn Thormählens Anwälten einen Strafbefehl mit einer Haftstrafe von 10 Monaten zur Bewährung sowie einer Geldstrafe über € 10.000,-- gegen Herrn Thormählen erlassen.
Alle 32 Gemeindevertreter sind in Kenntnis der Unterlagen zu dem Entschluss gekommen, dass das Vertrauen zu Herrn Thormählen vollständig zerstört ist. Deshalb hat die Gemeindevertretung einstimmig den Abwahlprozess angeschoben und alle Parteien haben die Bürger gebeten Herrn Thormählen abzuwählen.

„Und an dieser Stelle frage ich: Wo bleibt hier die Demokratie? Warum wird sie hier mit Füßen getreten? Die Bürger, die in dem Fall der Nicht-Abwahl mehrheitlich entscheiden, dass sie Herrn Thormählen weiter vertrauen und ihn als Bürgermeister weiter im Amt haben möchten, werden einfach ignoriert?“
Am 22. September kommt es zu einer Abstimmung/Wahl über die Abwahl von Herrn Thormählen. Diese ist natürlich rechtlich bindend. Sollte es keine Mehrheit für die Abwahl von Herrn Thormählen geben, bliebe dieser Bürgermeister.
Die FDP würde auch in einem solchen Fall, aufgrund der schwerwiegenden Vorwürfe gegen Herrn Thormählen die im Betrug zu Lasten seines Arbeitgebers, der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, gipfeln, dafür stimmen die Suspendierung weiter aufrecht zu erhalten. Ich kann nicht für die anderen Fraktionen sprechen, aber nach meiner Kenntnis sehen das alle Fraktionen genauso. Einen Schiedsrichter, dem vorgeworfen wird Spiele verschoben zu haben, würden Sie auch nicht pfeifen lassen.

„Dieses Vorgehen finde ich persönlich absolut missachtend und respektlos gegenüber den Bürgern Henstedt-Ulzburgs. Auch hier darf nicht gegen den Bürgerwillen gehandelt werden!“
Das Vorgehen der Gemeindevertreter ist keinesfalls respektlos. Vielmehr wäre es respektlos gegenüber allen ehrlichen Mitarbeiten des Henstedt-Ulzburger Rathauses von ihnen zu verlangen mit einem Vorgesetzten zusammenzuarbeiten, der des Betruges gegenüber dem gemeinsamen Arbeitgeber beschuldigt wird. Die Gemeindevertreter haben die Anklageschrift studieren können und ein Richter hat nachdem(!) er die Verteidigungsschriften von Herrn Thormählens Anwälten gelesen hat den benannten Strafbefehl erlassen.
Vor diesem Grund ist es unmöglich, Herrn Thormählen in sein Amt zurückkehren zu lassen.
Mit Ihrer Stimme gegen die Abwahl würden Sie also dafür sorgen, dass kein neuer Bürgermeister gewählt werden könnte und die Gemeinde noch auf Jahre hinaus ehrenamtlich geführt werden müsste.
Das wäre denkbar schlecht für unsere Gemeinde und deshalb möchte ich Sie bitten, dem einstimmigen Appell der Gemeindevertreter zuzustimmen und im Interesse der Gemeinde, Herrn Thormählen am 22. September abzuwählen.

Sie würden auch Herrn Thormählen die Möglichkeit geben sich beruflich neu zu orientieren.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Klaus-Peter Eberhard
Fraktionsvorsitzender
FDP-Fraktion