Henstedt-Ulzburg (em) Die Frauenerwerbstätigkeit ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen, was sich vor allem in Form von Teilzeit-Arbeit oder geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen vollzieht. Diese Beschäftigungsverhältnisse entsprechen zwar häufig den Wünschen der Frauen, haben aber auch mit den mangelnden Rahmenbedingungen bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu tun. Ein beachtlicher Teil der Teilzeit-Arbeit ist somit unfreiwillig und betrifft Frauen nicht nur punktuell bzw. wenn sie Kinder haben. Denn besonders seit der Gesetzesänderung 2003 (Wegfall der 15-Stunden-Regelung, Einführung der Gleitzone zwischen 400,01 Euro und 800 Euro) nutzen Betriebe und Unternehmen vermehrt Minijobs, um auf Nachfragespitzen oder Auftragsflauten flexibel reagieren zu können.

Der Anteil der Minijobs hat sich in Deutschland zwischen 1995 und 2007 nahezu verdoppelt. Bundesweit sind rund 6,8 Millionen registriert. 63 Prozent hiervon entfallen auf Frauen, die vor allem im Handel-, Gast- und Gebäudereinigungsgewerbe tätig sind. Allein im Kreis Segeberg ist mittlerweile fast jedes vierte Arbeitsverhältnis in der Privatwirtschaft ein Minijob. Vor diesem Hintergrund ist der Informationsbedarf sehr groß.

Geringfügig beschäftigt zu sein bedeutet nicht, auf gesetzliche Mindestarbeitsbedingungen, Schutzrechte und bestimmte Ansprüche verzichten zu müssen. Wer die vorhandenen Möglichkeiten für sich nutzen möchte, sollte Bescheid wissen. Deshalb gibt es eine Veranstaltung mit der fachkundigen Referentin Ria Sonntag, die über die aktuelle Rechtslage umfassend und allgemeinverständlich informieren wird.

Ria Sonntag ist Juristin und Verfasserin diverser Veröffentlichungen zu Teilzeitarbeit, geringfügiger Beschäftigung und Minijobs. Der Informationsabend findet am Mittwoch, 5. Oktober, um 19 Uhr im Rathaus im Ratssaal statt.

Viele Fragen aus dem Sozialversicherungs-, Steuer- und Arbeitsrecht werden behandelt, denn eine unübersichtliche Vielfalt von Vorschriften und Gesetzen betreffen gerade die Minijobs.
• Welche Gesetze gelten immer?
• Minijob neben anderen Leistungen
• Mehrere Minijobs/Beschäftigung in der sog. „Gleitzone“
• Wann gilt ein Tarifvertrag?
• Freiwillige Aufstockung zur Rentenversicherung für Frauen besonders wichtig!
• Pauschalversteuerung oder individuelle Besteuerung?
• Urlaubsanspruch, Vergütung bei Krankheit
• Kündigungsfristen, Sonderkündigungsschutz

Die Veranstaltung richtet sich an Frauen und Männer, die in einem Minijob arbeiten, sowie an Arbeitgeber/innen, die ebenfalls nützliche Informationen erhalten werden. Verschiedene Broschüren zum Mitnehmen liegen bereit. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich! Weitere Auskünfte sind in der Gleichstellungsstelle unter Telefon 04193/963-171 erhältlich. Die Veranstaltung erfolgt in Kooperation mit der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Norderstedt.