Henstedt-Ulzburg (em) In der Auseinandersetzung um die Organisationsform der Henstedt-Ulzburger Kindertagesstätten sind die Fraktionen der CDU, WHU, BFB und FDP bekanntermaßen der Ansicht, dass ein Bürgerbegehren nicht zulässig ist, da es unter anderem in die interne Organisation der Verwaltung und in die Arbeitsverträge der Mitarbeiter eingreift.

Außerdem ist die Fragestellung unklar und missverständlich und es wurde mit offensichtlichen Unwahrheiten für das Bürgerbegehren geworben. Unterstützt werden die Fraktionen durch die Expertise einer renommierten Kieler Anwaltskanzlei, die die von der Segeberger Kommunalaufsicht festgestellte Zulässigkeit bezweifelt. Aus diesem Grund hat die Gemeindevertretung mit großer Mehrheit beschlossen, Widerspruch gegen den Bescheid der Kommunalaufsicht einzulegen. Den Termin für einen Bürgerentscheid muss die Gemeindevertretung festlegen, das ist bisher nicht geschehen.

Die Verwaltung hat angeregt, einen Bürgerentscheid mit dem Termin der Bundestagswahl zu verbinden. Ob dies möglich ist, richtet sich danach, wann die Zulässigkeit des Bürgerentscheids geklärt ist. Behauptungen, die rechtliche Klärung würde nur stattfinden um eine Kombination mit der Bundestagswahl zu verhindern, sind absurd es gibt noch keinen Termin für einen Bürgerentscheid. Der Widerspruch dient einzig dazu, die gravierenden rechtlichen Bedenken zu klären. Es ist eine Frage der Verantwortung, für einen Vorgang mit Auswirkungen auf über 200 Mitarbeitende der Verwaltung, Rechtssicherheit haben zu wollen.