Henstedt-Ulzburg (lh) Nach der Einwohnerversammlung im August (wir berichteten online) kommen Zweifel auf. Denn auch Wähler und Politiker stellen sich die Frage, den Sachverhalt im Rahmen einer Bürgerbefragung klären zu lassen. Der beigefügte Leserbrief zeigt das Meinungsbild eines Lesers, das uns nach Veröffentlichung des Berichts erreichte.
Leserbrief von Heinz-Dieter Schneider, Henstedt-Ulzburg:
Ich war geschockt, mit welcher Kaltschnäuzigkeit der Hauptausschuss der Gemeindevertretung im Februar letzten Jahres, unter der Leitung von Frau Honerlah, die Anschuldigungen gegen Herrn Thormählen nutzte, den Berufsweg eines beliebten Bürgermeisters, ohne Rücksicht auf dessen Familie und auf die Kosten, die der Gemeinde dadurch entstehen, zerstört hat. Obwohl Untersuchungen in Ellerau wohl bereits schon liefen, musste K. P. Eberhard (FDP) auch noch für die meisten unverständlicherweise Strafanzeige wegen Betruges stellen. Und das, obgleich Herr Thormählen seine Unschuld beteuerte und Beweise für die Anschuldigungen noch nicht vorlagen.
Noch mehr Unverständnis habe ich für die einstimmige Entscheidung der Gemeindevertretung, wiederum nach einem voreiligen Antrag, weil noch kein Gerichtsbescheid vorlag, von Herrn Eberhard, Herrn Thormählen von den Bürgern abwählen zu lassen. Auf der Veranstaltung konnte man miterleben, welche Welle der Sympathie Herrn Thormählen entgegen schlug.
Herr Thormählen hat auf dieser Veranstaltung noch einmal deutlich aus meiner Sicht seine Unschuld dargelegt. Dass er zu Beginn seiner Tätigkeit als Bürgermeister in Henstedt-Ulzburg im Mai 2010 nicht noch einmal auf seinen Nebenverdienst für eine Beratertätigkeit unter dem Wissen, dass er diese zum Jahresende aufgeben wird, hingewiesen hat sind für mich Peanuts und rechtfertigen es in keinster Weise, ihn als Bürgermeister abzuwählen. Zumal man sich fragen muss, warum hat nicht ein Mitglied des Hauptausschusses ihn daraufhin angesprochen? Nach Aussagen von Herrn Thormählen hatte er schon damals ein Gutachten eines Fachanwaltes, welches besagt, dass er nicht verpflichtet wäre, Teile seiner Nebeneinkünfte an seinen Arbeitgeber abzuführen.
Nun jammert die Gemeindevertretung über den Zustand, den sie selbst herbeigeführt hat, dass die Gemeinde seit 18 Monaten ohne hauptamtlichen Bürgermeister auskommen muss. Bisher sind 144.000 Euro Kosten ohne Gegenleistung angefallen.
Da Herr Thormählen gegen den Strafbefehl natürlich Einspruch eingelegt hat, befürchtet man, dass sich das Verfahren noch lange hinzieht und die Gemeinde noch viele Monate ohne hauptamtlichen Bürgermeister sein wird. Darüber hinaus sei das Vertrauen zwischen Gemeindevertretung und Bürgermeister nachhaltig gestört.
Die Gemeindevertretung appelliert daher an die Bürger, Herrn Thormählen abzuwählen, im Interesse und zum Wohle der Gemeinde.
Aus meiner Sicht ist die Abwahl nicht im Interesse der Gemeinde, sondern nur im Interesse der Gemeindevertretung. Auch dient die Abwahl nicht dem Wohle der Gemeinde. Denn wenn Herr Thormählen abgewählt wird, wird er in den einstweiligen Ruhestand versetzt und die Gemeinde muss ihm ca. 70 Prozent seines Gehaltes bis 2018 zahlen, das sind ca. 350.000 Euro.
Liebe Bürgerinnen und Bürger von Henstedt-Ulzburg. Wir müssen nicht der Empfehlung der Gemeindevertretung folgen. Wir haben Herrn Thormählen seiner Zeit zum Bürgermeister gewählt und wir sollten es nicht zulassen, dass aufgrund persönlicher Empfindlichkeiten von Mitgliedern des Hauptausschusses gegenüber Herrn Thormählen dieser weiter hin denunziert wird. Im Interesse der Gemeinde wieder einen hauptamtlichen Bürgermeister in der Verwaltung; keine zusätzlichen Kosten in Höhe von 350.000 Euro appelliere ich an Sie, stimmen Sie am 22. September 2013 für Herrn Thormählen.
Der Hauptausschuss der Gemeindevertretung ist dann meines Erachtens verpflichtet, einen Kompromiss für die Aufhebung der Suspendierung von Herrn Thormählen zu finden oder er tritt zurück und überlässt es anderen Gemeindevertretern eine vernünftige Lösung zu finden.
Bei einer Neuwahl wissen wir nicht, was für eine/n Bürgermeister/in wir bekommen und wie die Gemeindevertretung mit ihm/ihr zusammen arbeiten kann.
So kann es nicht weiter gehen.
Heinz-Dieter Schneider
Henstedt-Ulzburg