Henstedt-Ulzburg (lh) Nach der Einwohnerversammlung im August (wir berichteten online) kommen Zweifel auf. Denn auch Wähler und Politiker stellen sich die Frage, den Sachverhalt im Rahmen einer Bürgerbefragung klären zu lassen. Die beigefügten Leserbriefe zeigen das Meinungsbild von Lesern, die uns nach Veröffentlichung des Berichts erreichen.
Leserbrief von Dr. Per Klümper, Henstedt-Ulzburg:
Wir Bürger haben den Bürgermeister gewählt, nur wir Bürger sollten auch entscheiden können, ob wir einen neuen Bürgermeister wollen. Ich appelliere an alle Wähler bei der Kommunalwahl in Henstedt-Ulzburg: Egal ob Sie z. Zt. für oder gegen die Abwahl von Bürgermeister Thormählen sind: schreiben Sie an den/der von Ihnen gewählten Gemeindevertreter/in und teilen Sie ihm/ihr mit, wie er/sie Ihrer Meinung nach bei einem Scheitern des Abwahlverlangens abstimmen sollte: z.B. weiter Suspendierung und Wahl eines neuen Bürgermeisters (d.h. fast doppelte Kosten) oder Aufhebung der Suspendierung und zumindest Weiterbeschäftigung bis eine ernsthafte Verurteilung und Disziplinarstrafe einen Verbleib unmöglich machen sollte. Wie Herr Thormählen als Bürgermeistern war, wissen wir, wie ein neuer/eine neue BürgermeisterIn einschlägt, wissen wir nicht.
Dr. Per Klümper,
Henstedt-Ulzburg
Pressemitteilung der FDP H-U zu den diversen Bürgeranfragen und Leserbriefen:
In den letzten Tagen hat die FDP Fraktion viele Briefe von besorgten und wütenden Henstedt-Ulzburger Bürgern zur Abwahl von Bürgermeister Torsten Thormählen erhalten. Oft wurde uns vorgeworfen vorschnell und vor allem unmoralisch gehandelt zu haben. Wir haben beim Lesen der Briefe festgestellt, dass viele Fakten nicht, oder nur unzureichend bei den Bürgern bekannt sind. Die aufgeworfenen Fragen sind zweifellos berechtigt und die FDP Fraktion hat sich daher entschlossen, die wesentlichen Fragen und Antworten nachfolgend noch einmal zusammenzustellen:
„Warum wurde, die nach Meinung der FDP unumgängliche Suspendierung von Herrn Thormählen, nicht mit Hilfe eines Fachanwaltes und des Gemeindetages im Vorwege geprüft?“
Unmittelbar nach bekannt werden der Vorwürfe gegen Herrn Thormählen hat der Hauptausschuss, als Dienstvorgesetzter von Herrn Torsten Thormählen, einen renommierten Fachanwalt als rechtlichen Berater hinzugezogen. Darüber hinaus hat der Hauptausschuss die Justiziare des Kreises als Diziplinarvorgesetzte von Herrn Thormählen hinzugezogen. Alle sind nach Durchsicht der vorliegenden Unterlagen gegen Herrn Thormählen zum gleichen Schluss gekommen, eine Suspendierung ist unumgänglich.
„Warum dieses Verfahren, wenn doch die ursprünglichen Vorwürfe fallengelassen wurden?“
Herrn Thormählen wurde ursprünglich Bestechlichkeit und Untreue vorgeworfen. Nach Sichtung der Unterlagen bin ich als Fraktionsvorsitzender der FDP und Mitglied im Hauptausschuss zu dem Schluss gekommen, dass die beschriebenen Vorgänge nicht den Tatbestand der Bestechlichkeit und der Untreue, sondern denen des Betruges entsprechen. Ich habe daher im März 2012 eine Anzeige wegen Betruges zu Lasten seines Arbeitgebers gegen Herrn Thormählen gestellt. Es geht also auch heute noch um die ursprünglichen Vorgänge bzw. Handlungen von Herrn Thormählen.
„Gilt für Herrn Thormählen denn nicht die Unschuldsvermutung?“
Natürlich gilt für Herrn Thormählen die Unschuldsvermutung wie für jeden einer Straftat verdächtigten oder beschuldigten. Niemand käme aber auf die Idee, einen des Diebstahls beschuldigten Kassierer weiter an die Kasse zu setzen bevor die Vorwürfe aufgeklärt sind.
„Hat Herr Thormählen in seiner Rede bei der Einwohnerversammlung nicht alle Fragen beantwortet und die Vorwürfe widerlegt?“
Der Hauptausschuss hat, wie aus der Presse bekannt ist, Herrn Thormählen im Februar 2012(!) einen Fragenkatalog zu den Vorgängen vorgelegt. Diese Fragen hat Herr Thormählen bis heute nicht beantwortet. Sollte ihm tatsächlich an der Aufklärung der Bürger und der Darstellung der Vorgänge gelegen sein, bräuchte Herr Thormählen nur dem Beispiel unseres Bundespräsidenten a.D. Christian Wulff zu folgen und die Fragen, sowie seine Antworten ins Internet zu stellen.
„Warum macht die FDP die Fragen nicht öffentlich?“
Die Fragen beinhalten Detailwissen um die Vorgänge. Da es sich hier um eine Personalangelegenheit handelt, sind die Mitglieder des Hauptausschusses zur Verschwiegenheit verpflichtet um die Interessen von Herrn Thormählen zu schützen. Nur Herr Thormählen kann, bevor die Anklageschrift öffentlich wird, die an ihn im Hauptausschuss gerichteten Fragen veröffentlichen.
„Warum soll Herr Thormählen weiter suspendiert bleiben?“
Die Staatsanwaltschaft Kiel hat die Ermittlungen geführt und einen Strafbefehl gegen Herrn Thormählen beantragt. Ein Richter des Amtsgericht Norderstedt hat, nach Durchsicht der Akten der Staatsanwaltschaft und der Verteidigungsschrift von Herrn Thormählens Anwälten, einen Strafbefehl mit einer Haftstrafe von 10 Monaten zur Bewährung, sowie einer Geldstrafe über 10.000 Euro gegen Herrn Thormählen erlassen. Alle 32 Gemeindevertreter sind in Kenntnis der Unterlagen zu dem Entschluss gekommen, dass das Vertrauen zu Herrn Thormählen vollständig zerstört ist. Deshalb hat die Gemeindevertretung einstimmig den Abwahlprozess angeschoben und alle Parteien haben die Bürger gebeten Herrn Thormählen abzuwählen.
„Wo bleibt hier die Demokratie? Würde ein Votum der Bürger Herrn Thormählen nicht abzuwählen einfach ignoriert?“
Am 22. September kommt es zu einer Abstimmung/Wahl über die Abwahl von Herrn Thormählen. Diese ist natürlich rechtlich bindend. Sollte es keine Mehrheit für die Abwahl von Herrn Thormählen geben, bliebe dieser Bürgermeister. Die FDP würde auch in einem solchen Fall, aufgrund der schwerwiegenden Vorwürfe gegen Herrn Thormählen die im Betrug zu Lasten seines Arbeitgebers, der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, gipfeln, dafür stimmen die Suspendierung weiter aufrecht zu erhalten. Ich kann nicht für die anderen Fraktionen sprechen, aber nach meiner Kenntnis sehen das alle Fraktionen genauso. Einen Schiedsrichter, dem vorgeworfen wird Spiele verschoben zu haben, würden Sie auch nicht weiter pfeifen lassen, bevor sein Verfahren zum Abschluss gekommen ist. Die Spiele würden mit einem anderen Schiedsrichter stattfinden.
„Warum warten wir nicht das Ende des Verfahrens ab?“
Die Zeitdauer des Verfahrens ist für die Gemeindevertreter völlig unabsehbar. Die Gemeinde ist keine Verfahrensbeteiligte. Sollte das Amtsgericht ein ähnliches Urteil fällen wie mit dem erlassenen Strafbefehl, würde Herr Thormählen vermutlich in die Berufung gehen. An das strafrechtliche Verfahren schlösse sich auch noch das disziplinarrechtliche Verfahren vor einem Verwaltungsgericht an. Auch hier hätte Herr Thormählen eine Berufungsmöglichkeit. Wir müssen also befürchten, dass die Verfahren nicht vor dem Ende der Amtszeit von Herrn Thormählen im Jahre 2018 beendet sind.
„Sollte Herr Thormählen am 22. September nicht abgewählt werden, wäre dann die aufrechterhaltene Suspendierung von Herrn Thormählen durch den Hauptausschuss nicht eine Missachtung und Respektlosigkeit gegenüber den Bürgern Henstedt-Ulzburgs?“
Das Vorgehen der Gemeindevertreter ist keinesfalls respektlos. Vielmehr wäre es respektlos gegenüber allen ehrlichen Mitarbeitern des Henstedt-Ulzburger Rathauses, von ihnen zu verlangen, mit einem Vorgesetzten zusammenzuarbeiten, der des Betruges gegenüber dem gemeinsamen Arbeitgeber beschuldigt wird. Dies gilt auch für die Gemeindevertreter und die bürgerlichen Ausschussmitglieder. Die Gemeinde-vertreter haben die Anklageschrift studieren können und ein Richter hat, nachdem(!) er die Verteidigungsschriften von Herrn Thormählens Anwälten gelesen hat, den benannten Strafbefehl erlassen.
„Die Gemeinde muss Herrn Thormählen doch sowieso bezahlen. Sollte er dann nicht wenigstens für sein Geld arbeiten?“
Die Gemeinde kann Herrn Thormählen nur als Bürgermeister arbeiten lassen. Es ist allerdings undenkbar, dass jemand, gegen den ein Strafbefehl wegen Betruges zu Lasten der Gemeinde Henstedt-Ulzburg vorliegt, an der Spitze der Gemeindeverwaltung tätig ist. Vor diesem Hintergrund ist es unmöglich, Herrn Thormählen in sein Amt zurückkehren zu lassen. Mit ihrer Stimme gegen die Abwahl würden die Bürger also dafür sorgen, dass kein neuer Bürgermeister gewählt werden könnte und die Gemeinde noch auf Jahre hinaus ehrenamtlich geführt werden müsste. Das wäre denkbar schlecht für unsere Gemeinde und deshalb bittet die FDP die Henstedt-Ulzburger Bürger, dem einstimmigen Appell der Gemeindevertreter zuzustimmen und im Interesse der Gemeinde, Herrn Thormählen am 22. September abzuwählen. Das würde auch Herrn Thormählen die Möglichkeit geben, sich beruflich neu zu orientieren.
FDP Henstedt-Ulzburg
Klaus-Peter Eberhard
Fraktionsvorsitzender