Henstedt-Ulzburg (em) Ist es für Frauen und Männer von Vorteil, einen Ehevertrag abzuschließen? Wann sollte das gemacht werden und wann eher nicht? Diese, sowie weitere Fragen rund um Eherecht und Eheverträge erklärt eine neue 10-seitige Broschüre, die die hauptamtlichen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten Schleswig-Holstein herausgegeben haben.

Welche Ansprüche entstehen in der Ehe, wenn kein Ehevertrag geschlossen wird? Was kann durch einen solchen Vertrag verändert bzw. anders geregelt werden? Welche Formalien muss ein Ehevertrag enthalten und zu welchem Zeitpunkt kann er geschlossen werden? Was gilt bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften und kann auch hier durch Verträge geholfen werden? Was gilt bei eingetragenen Lebenspartnerschaften? Gelten Besonderheiten bei Ehen mit einem ausländischen Ehepartner?

„Ich habe festgestellt, dass viele solcher Fragen in meinen Beratungen wie auch bei den Kolleginnen immer wieder auftraten. Deshalb haben wir uns in der Landesarbeits- gemeinschaft dazu entschlossen, eine landesweite Broschüre zu erstellen, die an die Ratsuchenden weiter gegeben werden kann“, erklärt Annegret Horn, Gleichstellungs- beauftragte der Gemeinde Henstedt-Ulzburg.

Die Broschüre „Wissenswertes für Sie und Ihn zu Eherecht und Eheverträgen“ ist im handlichen Format ab sofort im Standesamt sowie im Gleichstellungsbüro des Rathauses erhältlich. Online ist das Heft auf der Internetseite der Gemeinde unter www.henstedt-ulzburg.de (Rathaus/Gleichstellungbeauftragte/Veröffentlichungen) zu finden.