Henstedt-Ulzburg (em) Für den Haushalt 2013 weist die Verwaltung in ihrer Vorlage vom 13. September 2012 darauf hin, dass die Gemeindesteuern von Henstedt-Ulzburg, wie bereits im Vorjahr, unter den Nivellierungssätzen des Landes Schleswig-Holstein liegen.
Diese Sätze betragen 2013 bei den Grundsteuern A + B je 290 Prozent, bei der Gewerbesteuer 310 Prozent. (A ist für die Landwirte, B für alle Grundstücksbesitzer).
Die Sätze für Henstedt-Ulzburg liegen bei 260 Prozent bei A und 275 Prozent bei B.
Der Satz für die Gewerbesteuer von 310 Prozent ist gleich dem Nivellierungssatz des Landes.
Durch den bisherigen Verzicht der Anhebung der Gemeindesteuern auf die Nivellierungssätze beträgt die Belastung für Henstedt-Ulzburg aufgrund der damit verbundenen Auswirkungen auf die Schlüsselzuweisungen und Kreisumlage 112.000 Euro.
Die Belastung erweitert sich, wenn die fiktiv nicht erhobenen Steuereinnahmen hinzugerechnet werden, um 256.000 Euro auf zusammen 368.000 Euro.
Was würde eine Erhöhung der Grundsteuer B für den einzelnen Haushalt bedeuten? Der Bürgervorsteher rechnet vor: er und seine Frau zahlen im Jahr 219,70 Euro . Derzeitiger Satz: 275 Prozent. Bei 290 Euro wären 231,68 Euro zu zahlen, also 12 Euro mehr.
Der Entwurf für den Haushalt 2013 sieht aktuell einen Überschuss von 1,5 Millionen Euro im Verwaltungs-, aber eine Unterdeckung von 6,5 Millionen Euro im Vermögenshaushalt vor.
Der Haushaltsentwurf 2013 sieht Einnahmen und Ausgaben von rund 58 Millionen Euro vor. Der Schuldenstand liegt Ende 2012 bei rund 26 Millionen Euro.
Ob die bisherigen Steuersätze Bestand haben, entscheidet sich Mitte Januar. Dann haben der Finanzausschuss und die Gemeindevertretung das letzte Wort.
Steuersätze einiger Nachbarkommunen:
Norderstedt: 300 Prozent ;410 Prozent; 420 Prozent
Quickborn: 340 Prozent; 340 Prozent; 290 Prozent
Kaltenkirchen: 280 Prozent; 280 Prozent; 310 Prozent
Bad Segeberg: 350 Prozent; 370 Prozent; 350 Prozent
Bad Oldesloe: 350 Prozent; 370 Prozent; 350 Prozent