Henstedt-Ulzburg (em) Das Radfahren in Einbahnstraßen in entgegengesetzter Richtung ist seit einiger Zeit erlaubt. Die Verkehrsaufsicht vor Ort muss jedoch die Freigabe genehmigen und die Autofahrer mit einem Extraschild auf entgegenkommende Radfahrer hinweisen.

Wie ist die Situation in Henstedt-Ulzburg?
Carsten Schäfer, Gemeindevertreter der Fraktion Bürger für Bürger (BFB) fragt nach. Sieben Einbahnstraßen gibt es in Henstedt-Ulzburg. Das Befahren der Clara-Schumann- Straße von der Reumannstraße kommend ist ungefährlich. Inzwischen ist auch ein Hinweisschild für die Autofahrer angebracht.

Für die Straßen Suhlenkamp und Nordring wird das Radfahren in entgegengesetzter Richtung nicht zugelassen, da die Straßen zu eng und zu unübersichtlich für Begegnungsverkehr zwischen PKW und Radfahrer sind. Bei der Matthias-Claudius-Straße auf dem Rhen und dem kurzen Weg Am Hang in Ulzburg handelt es sich um gerade Strecken. Radfahrer würden von Weitem erkannt. Die Freigabe scheint aus Sicht von Schäfer problemlos möglich. Über die Freigabe des Kronskamp muss noch gesprochen werden, weil er in der Mitte eine scharfe Kurve aufweist. Der Beckersbergring ist von Fahrzeugen eng geparkt. Auch hier müssen Vor- und Nachteile geprüft werden. Die BFB-Fraktion freut sich über die Unterstützung von Rolf Jungbluth, dem Vorsitzenden des ADFC, des allgemeinen deutschen Fahrrad-Clubs.