Henstedt-Ulzburg (em) „Kurz vor der letzten Sitzung der Gemeindevertretung am 21. August hat die Wählergemeinschaft Henstedt-Ulzburg (WHU) den Bericht des Gemeindeprüfungsamtes des Kreises Segeberg über das Ergebnis der Ordnungsprüfung für die Haushaltsjahre 2004 bis 2008 (Prüfungsbericht) ohne meine Zustimmung auf ihren Internetseiten veröffentlicht.

Bereits anlässlich der oben genannte Sitzung der Gemeindevertretung hatte ich auf meine rechtlichen Bedenken zu dieser Veröffentlichung sowie eine diesbezügliche Überprüfung
durch die Kommunalaufsicht hingewiesen.

Die Prüfung durch die Kommunalaufsicht ist zwischenzeitlich abgeschlossen und bestätigt
meine rechtlichen Bedenken. Die Kommunalaufsicht stellt hierzu nach Abstimmung
mit dem Innenministerium fest, dass die Bekanntgabe und Auslegung des Prüfungsberichtes
ausschließlich in die Zuständigkeit und Verantwortung der kommunalen Körperschaft fällt, die Adressat des Prüfungsberichtes ist. Diese hat auch zu prüfen, ob schutzwürdige Belange vorliegen und auf welche Weise sie zu schützen sind. Die Veröffentlichung auf der Internet-Seite einer Partei/Wählergemeinschaft beziehungsweise Fraktion der Gemeindevertretung ist nicht zulässig“, erklärt Elisabeth von Bressensdorf 1. stellv. Bürgermeisterin von Henstedt-Ulzburg.