Henstedt-Ulzburg (em) Fraktionsvorsitzender Klaus-Peter Eberhard zum Antrag der FDP Fraktion zum Hauptausschuss am 14.05.2013: Die FDP Fraktion stellt den Antrag, das Abwahlverfahren gegen den hauptamtlichen Bürgermeister, Herrn Torsten Thormählen einzuleiten. Der von der Staatsanwaltschaft beantragte Strafbefehl, wegen Betruges und Veruntreuung zu Lasten der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, gegen Herrn Torsten Thormählen lassen einen Verbleib im Amt nicht zu. Weitere Begründungen erfolgen mündlich in der Sitzung.
Thormählen-Verteidiger Prof. Dr. Michael Gubitz reagiert am heutigen Tag auf die Anschuldigungen
Die Vorwürfe der Bestechlichkeit und Untreue gegen Herrn Thormählen sind widerlegt. Der Ellerauer FDP-Ortsvorsitzende BihI hatte Herrn Thormählen in einer seinerzeit noch anonymen Anzeige unterstellt, eine Untreue und Vorteilsnahme begangen zu haben. Auch der Bürgermeister und KBE-Vorstand Urban hat sich dahingehend geäußert. Diese Anschuldigungen wurden von Anfang an zu Unrecht erhoben. Die Ermittlungen haben zweifelsfrei ergeben, dass Herr Thormählen nie bestechlich war und auch den Kommunalbetrieben Ellerau bzw. der Gemeinde Ellerau keinen Vermögensnachteil zugefügt hat. Folgerichtig hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren insoweit mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Die Staatsanwaltschaft nimmt nach einer aufwändigen Prüfung der Vorgänge aber einen Verstoß gegen ven/valtungsrechtliche Anzeige- und Ablieferungspflichten aus der Nebentätigkeitsverordnung an. Außerdem seien sozialversicherungsrechtliche Vorgaben nicht eingehalten worden. Die Auffassung, Herr Thormählen hätte einen Betrug und einen Verstoß gegen § 266 a StGB begangen, ist aber damit nicht zu rechtfertigen. Die Verteidigung hat in Ihren Stellungnahmen nachgewiesen, dass eine Strafbarkeit nicht gegeben ist. Nun liegt die Angelegenheit dem Amtsgericht vor. Dieses wird nach sorgfältiger Prüfung eine Entscheidung treffen. Auch dem in einem gesonderten Verfahren erhobenen Vonwurf der Steuerhinterziehung sieht Herr Thormählen gelassen entgegen. Er hat gegenüber dem Finanzamt alle Vorgänge rückhaltlos aufgeklärt und alle fälligen Steuern gezahlt. Weitere Erklärungen werden zurzeit nicht abgegeben.